Geblitzt in Ascheberg, A 1, km 302,370, RF Dortmund- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle des Kreises Coesfeld macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h zum Vorwurf? Bevor Sie die möglichen Strafen akzeptieren, lohnt es sich die Messung zu überprüfen. Denn bei dieser Messstelle werden überdurchschnittlich viele Verfahren nach einem Einspruch eingestellt. Grund dafür ist fast immer die Unzuverlässigkeit des hier aufgebauten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed.

Dieses sendet Lasersignale aus, welche die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter erfassen. Die ankommenden Fahrzeuge reflektieren diese und senden sie zum dem Messgerät zurück. Die dabei gewonnenen Daten sind dann die Grundlage für eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber die Länge der Messstrecke von 75 Meter verursacht eine Auffächerung der ausgesandten Signale und damit auch eine Verzerrung der Rückstrahlsignale. Natürlich kommt es dadurch zu einer Verfälschung der Messwerte und zwar so häufig, dass schon wegen dieses Funktionsfehlers etwa jede zweite Messung falsch ist. Häufig ist auch der Messsensor nicht exakt im  vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn justiert, was automatisch zu überhöhten Messergebnissen führt. Sobald sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich befindet, treten Zuordnungsschwierigkeiten auf. Der Bußgeldstelle ist in diesen Fällen kein sicherer Nachweis möglich, dass aucn wirklich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Sollte die Geräteeichung abgelaufen sein oder in der Akte ein aktueller Schulungsnachweis für die Messbeamten fehlen, ist die Messung ebenfalls unverwertbar.

Dies ist nur eine sehr begrenzte Aufzählung der Fehler, die bei der Durchsicht der Messprotokolle gefunden werden.

Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang ein Gutachten durch den TÜV erstellen. Dieses dient als Nachweis für aufgetretenen Messfehler.

Das Resultat ist dann ein Freispruch oder zumindest eine Verfahrenseinstellung. 

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, einschließlich die des Gutachters. Eventuelle Selbstbeteiligungen werden von Rechtsanwalt Junge nicht geltend gemacht.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per Mail  (junge@jhb.legal)oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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