Geblitzt in Bad Honnef, L 143, Höhe Abs. 1,km 0,4- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle des Rhein-Sieg- Kreises macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h zum Vorwurf? Akzeptieren Sie dann die drohenden Strafen nicht zu vorschnell. Denn die Einstellungsquote im Einspruchsverfahren liegt hier weit über dem üblichen Durchschnitt. Der Grund dafür ist meist die Unzuverlässigkeit des hier aufgestellten Einseitensensors des Typs ESO 8.0. Mit dem Nachweis der aufgetretenen Messfehler gelingt es spezialisierten Verteidigern die Messung erfolgreich anzufechten.

Die Arbeitsweise dieses Geräts ist einfach erklärt. Auf dem charakteristischen Messbalken befinden sich fünf Sensoren, welche auf eine Entfernung von 25 Meter die von den ankommenden Fahrzeugen verursachten Helligkeitsunterschiede erfasst. Die dadurch gewonnenen Daten sind die Grundlage für eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber diese auf den ersten Blick effektive und einfache Messmethode hat große Schwächen. Denn schon einfachste Lichtreflexe, wie etwa der Schatten des eigenen oder eines fremden Fahrzeugs können die Messdaten massiv verfälschen. Auch das Licht von LED- Scheinwerfern hat diese Wirkung. Weil das LED-Licht mehrere Hundert Mal pro Sekunden an- und ausgeschaltet wird (sogenanntes gepulstes Licht), führt dies zu einer fehlerhaften Erfassung der Umrisse des Fahrzeugs. Dann wird die für die Messstrecke benötigte Fahrzeit nicht richtig erfasst. Auch muss der Messbalken genau im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert werden. Oft geschieht dies beim Aufbau aber nicht exakt genug und die Folge sind dann immer überhöhte Geschwindigkeitsanzeigen. Sobald sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich befindet, können Schwierigkeiten bei der Zuordnung auftreten. Der Bußgeldstelle ist dann kein sicherer Nachweis möglich, dass auch tatsächlich das abgebildete Fahrzeug die angegebene Geschwindigkeit fuhr. Ist die Geräteeichung abgelaufen, wird die gesamte Messreihe annulliert. Fehlt in der Messakte ein Schulungsnachweis für die eingesetzten Messbeamten, kann der Verteidiger ebenfalls ein Verwertungsverbot geltend machen.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes  Gutachten erstellen. Mit diesem wird die Ungenauigkeit  Ihrer Messung durch entsprechende Beweisanträge nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail ( junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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