Geblitzt in Bad Oeynhausen, BAB 30, km 133,830, FR Osnabrück- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle des Kreises Minden- Lübbecke wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h vor? Dann ist die beste Reaktion auf den Anhörungsbogen, die Messung durch einen spezialisierten Verteidiger anfechten zu lassen. Die Erfolgsquote ist dabei überdurchschnittlich hoch und der Hauptgrund hierfür ist fast immer die Unzuverlässigkeit des hier aufgebauten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed.

Dieser Blitzertyp arbeitet mit folgendem Messprinzip. Ausgesandte Laserstrahlen erfassen die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter. Sie werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Messsensor zurückgesandt. Die dadurch gewonnenen Daten ermöglichen eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber die eingestellte Messstrecke ist so lang, dass es zu einer Auffächerung der ausgesandten Signale und damit zu einer Verzerrung der Rückstrahlimpulse kommt. Die damit verbundene Verfälschung der Messdaten tritt so häufig auf, dass schon deswegen jedes zweite Messergebnis falsch ist. Sobald sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich befindet, treten Ungenauigkeiten bei der Zuordnung auf. In diesen Fällen ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass auch wirklich das abgebildete Auto gemessen wurde. Der Messsensor muss unbedingt exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet werden. Aber oft ist der Aufbau nicht genau genug und dann verursachen schon kleinste Abweichungen zu hohe Messwerte. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen abgelaufen, wird die gesamte Messreihe annulliert. Fehlt in der Messakte der vorgeschriebene Schulungsnachweis für die eingesetzten Messbeamten, ist die Messung ebenfalls unverwertbar.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Auswertung der Messunterlagen gefunden werden.

Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes Sachverständigengutachten erstellen. Damit werden die bei der Messung aufgetretenen Fehler nachgewiesen.

Im Einspruchsverfahren erfolgt dann ein Freispruch oder zumindest eine Verfahrenseinstellung. Ein Bußgeld, Punkte im Fahreignungsregister  in Flensburg oder ein Fahrverbot sind dann nicht mehr möglich.

Rechtsanwalt Junge ist bundesweit erfolgreich tätig und die überwiegende Zahl der von ihm betreuten Verfahren endet mit einer den Betroffenen entlastenden Einstellung.

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, dies umfasst auch die  Beauftragung des Gutachters.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per Mail  (junge@jhb.legal)oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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