Geblitzt in Bademdorf, A 20, km 246.100 in Rtg. Rostock- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

  • 3 Minuten Lesezeit

Ihnen wird vorgeworfen, Sie hätten die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten?

Dann folgt dem Anhörungsbogen der Bußgeldstelle Stormarn innerhalb von drei bis sechs Wochen der entsprechende Bußgeldbescheid und dieser kann teuer werden. 

Denn nach dem neuen Bußgeldkatalog drohen jetzt schon bei mehr als 20 km/h zuviel ein Punkt und ein Bußgeld von 100,00 €. Ab 26 km/h sind ein Punkt, ein Monat Fahrverbot und ein Bußgeld von 150,00 € vorgesehen. Wiederholungstäter müssen damit rechnen, dass pauschal ein strafschärfender Vorsatz angenommen wird und Fahranfänger droht die Verlängerung der Probezeit und die zwangsweise Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Aber es lohnt sich dagegen vorzugehen. Denn geblitzt wird hier mit einem Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed. Dessen Fehleranfälligkeit ist die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dessen Messprinzip ist einfach erklärt. Der Blitzer sendet auf einer Messstrecke von 10 bis 75 Metern Laserimpulse aus. Fährt ein Fahrzeug in diese Strahlenaufweitung hinein, werden die Signale reflektiert und zu dem Gerät zurückgesandt. Mittels der hieraus gewonnenen Daten wird die Fahrzeit für Strecke und mithin die Geschwindigkeit berechnet. Sobald der zulässige Höchstwert überschritten ist, wird die Kamera aktiviert.

Die naturgemäß auf der Länge der Strecke auftretende Signalsaufweitung verursacht einen sogenannten Signalkegel. Dieser verursacht wieder um eine Verzerrung der Rückstrahlsignale, was zu einer fehlerhaften Datenverarbeitung führt. Aus diesem Grund wird bei mindestens jeder zweiten Messung nicht die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit angegeben.

Das Auslösen der Kamera erfolgt zeitlich versetzt zur eigentlichen Messung. Dies führt bei Überholmanövern und Kolonnenfahrten zu Zuordnungsproblemen. Dann ist nicht sicher feststellbar, ob der angegebene Messvorgang tatsächlich das abgebildete Fahrzeug betrifft.

Ein sehr häufiger Aufbausfehler ist die falsche Einstellung  des Scanwinkels. Dabei führt aber schon die Abweichung um ein Grad automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

In seiner Bedienungsanleitung fordert der Hersteller ausdrücklich die Schulung des eingesetzten Messpersonals an diesem Gerätetyp. Findet sich in der Akte kein entsprechendes Zertifikat, wird die gesamte Messung verworfen.

Sollte die gesetzlich vorgeschriebene Eichung des Gerätes nicht ordnungsgemäß dokumentiert oder gar abgelaufen sein, wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein unabhängiges Sachverständigengutachten erstellen. Dieses listet die gefundenen Fehler und deren Auswirkungen auf die Messung auf. 

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Die Kanzlei hat Niederlassungen in Berlin und Kiel sowie Cottbus. Die örtliche Entfernung ist aber kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema