Geblitzt in Bischofsheim, auf der A 60, km 9,0 Fahrtrichtung Darmstadt- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Zentrale Bußgeldstelle des Regierungspräsidiums in Kassel wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h vor? Dann kann dieser Geschwindigkeitsverstoß drastische Folgen haben. Ab 21 km/h ist ein Punkt sicher und ab 41 km/h ein Monat Fahrverbot. Waren Sie schon einmalig aufgefallen, kann der Führerschein auch schon ab 26 km/h für einen Monat entzogen werden. Laut Bußgeldkatalog liegen die Regelsätze für ein Bußgeld zwischen 20 bis 700 Euro. Doch soweit muss es nicht kommen. Denn aufgebaut ist hier ein Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed. Dessen gerichtsbekannten Schwächen und Fehlerquellen liefern die besten Argumente für einen Einspruch.

So führt eine fehlerhafte Datenverarbeitung dazu, dass schon aus diesem Grund auf der Hälfte aller Bescheide falsche Geschwindigkeiten angezeigt werden. Oft ist der Messwinkel falsch eingestellt, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt. Werden mehrere Fahrzeuge vom Blitzer erfasst, etwa bei Kolonnenfahrten oder Überholmanövern, kommt es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Dann ist nicht sicher nachweisbar, bei welchem die Geschwindigkeit gemessen wurde. Ist die Geräteeichung abgelaufen, wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt. Findet sich in der Messakte kein zertifizierter Nachweis, dass eingesetzten Beamten an diesem Gerätetyp geschult wurden, liegt ein Beweisverwertungsverbot vor. Bei diesem Blitzer  haben sich in der Vergangenheit zusätzliche Messfehler daraus ergeben, dass eine Verzögerung der Kameraauslösung vorlag, die eine genaue Feststellung der Geschwindigkeit unmöglich machte. Vielerorts wurden das Gerät aufgrund dieses Fehlers mit einer neuen Software ausgerüstet.

Dies ist nur eine sehr kleine Aufzählung der Fehler, die bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches Sachverständigengutachten ein. Mit dessen Hilfe werden Beweisanträge gestellt, welche die Fehlerhaftigkeit Ihrer Messung nachweisen.

Das Ergebnis ist  ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er bundesweit ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überdurchschnittlich viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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