Geblitzt in Bönen, Kreis Unna, BAB 2, FR Hannover, km 498,350- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Ihnen wird ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 130 km/h vorgeworfen. Damit dieser Geschwindigkeitsverstoß nicht teuer wird, lohnt sich die Beauftragung eines erfahrenen Verteidigers.

Denn dieser kann sich die Fehlerquellen des hier hier aufgestellten Lasermessgerätes vom Typ Poliscan Speed zu Nutzen machen. 

Bei diesem Blitzer führt zum Beispiel eine fehlerhafte Datenerfassung dazu, dass auf mindestens der Hälfte aller Bescheide falsche Geschwindigkeiten angegeben werden. Auch bei Ihrer Messung kann dieser Serienfehler aufgetreten sein.  Häufig ist auch der Messwinkel nicht genau auf die Fahrbahnneigung abgestimmt. In diesen Fällen werden automatisch zu hohe Geschwindigkeiten angezeigt. Das Auslösen der Kamera erfolgt erst nach der eigentlichen Geschwindigkeitsberechnung. Daher kommt es zu Schwierigkeiten bei der Fahrzeugerfassung, wenn sich mehrere Autos im Erfassungsbereich des Blitzers befinden. Vor der Inbetriebnahme müssen zahlreiche Funktionstests durchgeführt werden. Sind diese nicht vollständig und exakt dokumentiert, wird die Messung verworfen. Gleiches gilt, wenn sich in der Akte kein zertifizierter Nachweis findet, dass die Messbeamten an diesem Gerätetyp geschult wurden. Die gesamte Messreihe wird verworfen, wenn die Geräteeichung abgelaufen ist. Zumindest wird dann ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt. Sollte nicht die gesamte Fahrzeugfront auf dem Foto erkennbar sein, kann ebenfalls nicht von einer exakten Messung ausgegangen werden.

Diese und noch viele andere Fehler können durch die Auswertung Ihrer Rohmessdaten gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und holt ein technisches Sachverständigengutachten ein. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung  nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten. 

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben.

Rechtsanwalt Andreas Junge betreut pro Jahr bundesweit ca. 1000 Bußgeldverfahren, von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

 Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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