Geblitzt in Braunschweig, BAB 391, km 10,400, Rtg. Salzgitter / Kassel- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Ihnen wird in einem Anhörungsbogen der Bußgeldstelle Braunschweig vorgeworfen, Sie hätten hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten.

Dann kann der als sicher zu erwartende Bußgeldbescheid teuer werden. Schon ab 21 km/ über dem Grenzwert sieht der aktuelle Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 70 € und einen Punkt vor. Bei 26 km/h sind es schon ein Punkt, ein Monat Fahrverbot und 80 €. Dies steigert sich alle weiteren 5 km/h und wird für Fahrer in der Probezeit und Wiederholungstäter noch einmal extra erhöht.

Doch soweit muss es nicht kommen. Ein erfahrener Verteidiger kann Ihnen das drohende Bußgeld, Punkt oder Fahrverbot ersparen. 

Sie wurden von einem Einseitensensor des Typs ESO ES 8.0 geblitzt. Dessen Fehlerquellen sind der größte Garant für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dieser Blitzer ist mit einem Messbalken versehen, auf welchem sich fünf Helligkeitssensoren befinden. Die beiden äußeren und der mittlere messen die Helligkeitsunterschiede vorbeifahrender Kfz und registrieren und speichern diese. Die beiden anderen ermitteln die jeweilige Entfernung zum Messgerät. Mit Hilfe dieser Daten wird die Geschwindigkeit berechnet. Ist der eingegebene Grenzwert überschritten, wird die Kamera ausgelöst.

Diese Messmethode führt aber dazu, dass schon einfache Lichtreflexe, wie der Schatten des eigenen oder eines fremden Fahrzeugs die Messung zu Ihren Lasten beeinflussen können.

Auch LED-Scheinwerfer, mit ihren Lichtimpulsen, die, obwohl für das menschliche Auge nicht wahrnehmbar, zu einer verzerrten Messwertbildung führen können.

Ist der Scanwinkel nicht wie vom Hersteller gefordert eingestellt, kommt es zu sogenannten "Schrägmessungen", die immer zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führen.

Daher sind die Messbeamten vor Ihrem ersten Einsatz an dem Blitzer in der Anwendung zu schulen. Fehlt ein entsprechender Nachweis in der Akte, ist die Messung nicht verwertbar.

Zuordungsschwierigkeiten bestehen bei Überholmanövern, Kolonnenfahrten oder ähnlichen Verkehrssituationen. Dann ist nicht mehr sicher nachweisbar, ob die Messung tatsächlich den abgebildeten Fahrer betrifft.

Sämtliche Einseitensensortypen bedürfen gem. Nr. 18.3 Anhang B zu § 12 EichO einer Eichung. Ist diese abgelaufen, ist die gesamte Messreihe zu annullieren und der Betroffene freizusprechen.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Analyse Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. Er beauftragt ein anerkanntes  Ingenieurbüro, welches von staatlichen Aufträgen unabhängig ist. So ist gewährleistet, dass nur Ihre Interessen vertreten werden.  

In dessen Gutachten werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet.

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. Die örtliche Entfernung zu seinem Büro spielt keine Rolle.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.  Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch unter 01792346907 und den üblichen Messengerdienste möglich.



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