Geblitzt in Brechen, A 3, km 115,530, FR Köln-Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Zentrale Bußgeldstelle des Regierungspräsidiums in Kassel wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h vor? Dann kann Ihnen eine Überprüfung des Messvorgangs durch einen erfahrenen Verteidiger wahrscheinlich die drohenden Strafen ersparen. Denn die Fehleranfälligkeit des hier aufgestellten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed ist der Grund, warum hier nach einem Einspruch überdurchschnittlich viele Verfahren eingestellt werden.

Dieser Blitzer funktioniert nach folgendem Messprinzip. Laserimpulse decken die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter ein. Diese werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Gerät zurückgesandt. Die dabei gewonnenen Daten ermöglichen eine Bestimmung der für die Strecke benötigten Fahrzeit und dann kann durch eine Weg- Zeit- Berechnung die Geschwindigkeit ermittelt werden.

Aber die hier eingestellte Messlänge führt zu einer Auffächerung der ausgesandten Signale und damit auch zu einer Verzerrung der Reflektionsimpulse. Natürlich werden dadurch auch die Messwerte verfälscht und zwar so oft, dass allein wegen dieses Funktionsfehlers etwa jedes zweite Messergebnis falsch ist. Dieser Blitzertyp hat auch Zuordnungsschwierigkeiten sobald sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich befindet. In diesen Fällen ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass auch wirklich das Fahrzeug auf dem Foto gemessen wurde. Außerdem muss der Messsensor exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert werden. Aber der Aufbau geschieht in diesem Punkt häufig nicht mit der nötigen Genauigkeit. Dann führt schon die kleinste Ungenauigkeit automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitswerten. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig, darf das Messergebnis nicht verwertet werden. Eine Verwertungsverbot liegt ebenfalls vor, wenn ein Schulungsnachweis für die Messbeamten in der Akte fehlt.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes Sachverständigengutachten erstellen. Damit werden die bei der Messung aufgetretenen Fehler nachgewiesen.

Im Einspruchsverfahren erfolgt dann ein Freispruch oder zumindest eine Verfahrenseinstellung. Ein Bußgeld, Punkte im Fahreignungsregister  in Flensburg oder ein Fahrverbot sind dann nicht mehr möglich.

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, dies umfasst auch die  Beauftragung des Gutachters.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per Mail  (junge@jhb.legal)oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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