Geblitzt in Bremen, AB Zubringer, Hemelingen, FR einwärts- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Ihnen wird von der Bußgeldstelle Bremen ein Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h vorgeworfen? Dann lohnt es sich, gegen den drohenden Bußgeldbescheid vorzugehen. Denn die Erfolgsquote im Einspruchsverfahren ist hier dank der Messfehler des aufgebauten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed FM 1 sehr hoch. 

Dieses Messsystem sendet Laserimpulse aus, welche die Autobahn auf einer Länge von 75 Metern erfassen. Ankommende Fahrzeuge reflektieren diese und senden sie zu dem Messsensor zurück. Die aufgenommenen Daten ermöglichen eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist. 

Jedoch kommt es schon allein durch die Länge der Messstrecke zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale und dadurch beeinflussten Berechnung. Allein wegen dieses Funktionsfehlers ist etwa jede zweite angezeigte Geschwindigkeit falsch. Auch hat dieses Gerät besonders bei dichtem Verkehr Schwierigkeiten bei der Fahrzeugzuordnung. In diesen Fällen ist der Bußgeldstelle bei einer Überprüfung kein überzeugender Nachweis möglich, dass tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Oft ist auch der Messsensor nicht exakt im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet. Aber schon kleinste Ungenauigkeiten bei der Justierung führen automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben. Fehlt in der Akte ein Schulungsnachweis für die eingesetzten Beamten, kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig, ist die Messung ebenfalls unverwertbar.

Dies ist nur eine sehr kleine Auswahl der Fehler, die bei der Auswertung der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und lässt für ein TÜV- zertifiziertes Sachverständigengutachten erstellen. Dieses weist die Fehler Ihrer Messung nach.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch mobil : 01792346907 möglich.

Foto(s): andreas junge

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