Geblitzt in Chemnitz, Leipziger Straße geg. HNR 206, stadtwärts- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Das Ordnungsamt der Stadt Chemnitz wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 50 km/h vor? Dann kann schon die Überschreitung um 15 km/h ein Bußgeld von 50,00 € nach sich ziehen, dieses steigert sich alle 5 km/h und ab 21 Km/h sind zusätzlich ein Punkt und ab 26 km/h ein Monat Fahrverbot möglich. 

Doch das kann ein erfahrener Verteidiger für Sie verhindern. Denn geblitzt wird hier mit einem Messgerät des Typs Traffistar S 330. Dessen Fehlerquellen und Schwachpunkte liefern dann die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Die Geschwindigkeit wird mit Hilfe einer Weg- Zeit- Messung ermittelt. Auf der überwachten Fahrspur sind drei piezoelektrische Drucksensoren in Abständen von jeweils einem Meter im Fahrbahnbelag eingelassen, diese bilden die drei Messstrecken. Überfährt ein Fahrzeug die drei Piezosensoren, werden die Sensorsignale dem Vorverstärker zugeführt, welcher drei voneinander unabhängige Zeitmessungen für die Messstrecke durchführt. Hieraus wird dann die Geschwindigkeit für das auf der Messstrecke befindliche Fahrzeug ermittelt.

Von größter Bedeutung für eine exakte und verwertbare Messung ist aber der Zustand des Straßenbelags. Dieser muss sich im Messbereich in einem homogenen, ebenen und unbeschädigten Zustand befinden. Spurrillen dürfen nicht tiefer als 1,5 cm sein. Aber genau dieser Zustand ist durch die ständige Benutzung, die Witterungsabriebe und Schwertransporte nicht gegeben. Auch verrutschen die Kabel an einigen Stellen um einen Millimeter, was automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt. Bei dichtem Verkehr können auch Zuordnungsprobleme auftreten. Dann ist dem Amt kein sicherer Nachweis möglich, dass tatsächlich das abgebildete Fahrzeug die angegebene Geschwindigkeit fuhr. Laut Bedienungsanleitung muss das Messpersonal in die Bedienung der Anlage eingewiesen sein. Fehlt ein solcher Nachweis, ist ein Beweisverwertungsverbot gegeben. Oft werden die Wartungsintervalle nicht eingehalten, was zu einem Erlöschen der Geräteeichung führt. Dann wird sogar die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Dies ist nur eine sehr kleine Auswahl der Fehler, die bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches Sachverständigengutachten ein. Mit dessen Hilfe werden Beweisanträge gestellt, welche die Fehlerhaftigkeit Ihrer Messung dem hier zuständigen Amtsgericht Chemnitz nachweisen.

Das Ergebnis ist  ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge betreut pro Jahr bundesweit ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überdurchschnittlich viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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