Geblitzt in Damm, L 09, Abs. 115, km 5,281, Ri. Parchim- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Ihnen wird in einem Anhörungsbogen vorgeworfen, Sie hätten hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 50 km/h überschritten? Der dann drohende Bußgeldbescheid kann teuer werden.

Es drohen schon ab einer Überschreitung von mehr als 20 km/h ein Punkt und ein Bußgeld von 115 €. Ab 26 km/h sind es 180 €, ein Punkt und ein Monat Fahrverbot, ab 31 km/h drohen 260 €, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. 

Doch geblitzt wird hier mit einem Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed. Dessen gerichtsbekannte Fehleranfälligkeit ist die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Eine fehlerhafte Datenverarbeitung ist die Ursache, dass bei jeder zweiten Messung falsche Geschwindigkeitswerte berechnet werden.

Schon bei der Umwandlung des Originaldatensatzes in das Messfoto können Differenzen auftreten.

Das Auslösen der Kamera erfolgt erst nach dem eigentlichen Messvorgang. Dadurch kommt es besonders bei Kolonnenfahrten zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Dann ist nicht sicher, dass die gemessene Geschwindigkeit korrekt dem abgebildeten Fahrzeug zugeordnet wurde.

Ein Verzögern der Kameraauslösung führt dazu, dass die Geschwindigkeitsangabe erkennbar nicht korrekt erfasst wurde.

Häufig ist der Messwinkel nicht mit der nötigen Genauigkeit eingestellt. Das Gerät muss die Impulse im rechten Winkel ausstrahlen. Schon die Abweichung um ein Grad führt dabei automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Ein Sachverständigengutachten wies schon 2016 nach, dass bei zahlreichen Geschwindigkeitsmessungen der vorgeschriebene Mindestabstand unterschritten wird, was zu Messabweichungen führen kann.

Der Hersteller fordert in seiner Bedienungsanleitung ausdrücklich eine Schulung des Messpersonals an diesem Gerätetyp. Ist eine solche nicht in der Messakte festgehalten, wird die Messung verworfen.

Sollte die Eichung des Blitzers abgelaufen sein, wird die gesamte Messreihe annulliert oder zumindest ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Messakte gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Dieses listet die gefundenen Fehler und deren Auswirkungen auf die Messung auf. 

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.  Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.



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