Geblitzt in der Gemarkung Lüneburg, B 4 / B 209, Abschnitt 750, Station 0,3, FR Hamburg- Bußgeld und Punkte vermeiden!

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Die Bußgeldstelle des Landkreises Lüneburg wirft Ihnen in einem Anhörungsschreiben vor, Sie hätten die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 90 km/h überschritten? Ab 21 km/h zuviel droht ein Punkt und schon ab 26 km/h zuviel ein Monat Fahrverbot! Doch soweit muss es nicht kommen. Ein spezialisierter Verteidiger kann Ihnen bei dieser Messstelle das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen.

Hier sind es die Fehlerquellen des verwendeten Messgerätes vom Typ Traffistar S 350, die den Erfolg Ihres Einspruchs garantieren.

Dieser Blitzer sendet kontinuierlich Lichtimpulse aus. Diese tasten während der Messung Fahrzeuge bis zu einer Entfernung von etwa 70 m innerhalb eines Scanwinkels von 45 Grad ab. Der Laserimpuls wird nach der Reflektion an einem Objekt vom Empfänger der Messeinheit delektiert. Durch die dem Gerät bekannte Lage der Laserstrahlen und der Zeit zwischen Aussenden und Detektieren (Signallaufzeit) kann das Gerät Entfernung und Richtung des erfassten Objekts bestimmen.

Die Ausweitung der Strahlen mit zunehmender Entfernung  kann aber dazu führen, dass die Lichtimpulse von verschiedenen Fahrzeugteilen zugleich reflektiert werden. Diese führt zu einer verzerrten Zeitbestimmung und letztendlich einer falschen Geschwindigkeitsberechnung zu Lasten des Betroffenen. Bei etwa der Hälfte aller Messungen stimmen die Werte nicht überein. Auch bei Ihrer Messung kann dieser Messfehler gegeben sein.

Die falsche Einstellung des Schwenkwinkels ist ein häufiger Bedienungsfehler. Sogenannte Schrägfahrten können zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen führen. 

Besonders bei Nacht- oder Kolonnenfahrten, Überholvorgängen und ähnlichen Verkehrssituationen treten Zuordnungsfehler auf. 

Gleitet der Messstrahl vom Messobjekt ab, kann es zu dem sogenannten Porscheeffekt kommen, der auch zu einer Verfälschung des Messergebnisses führt.

Ist die Eichung des Gerätes abgelaufen, wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen. 

Diese und andere Fehler können bei einer Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein.  In diesem werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung dem zuständigen Gericht nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in  ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist  Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. Die örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat seine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung.


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