Geblitzt in der Gemeinde Bremen, A 1, Höhe km 104,4, Spur 2, FR Hamburg- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle der Freien Hansestadt Bremen macht Ihnen in einem Anhörungsbogen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h zum Vorwurf? Dann lohnt sich die Beratung durch einen spezialisierten Verteidiger. Denn die Anzahl der erfolgreichen Einsprüche ist bei dieser Messstelle überdurchschnittlich hoch. Eine der Ursachen ist die Fehleranfälligkeit des hier aufgestellten Messgeräts vom Typ TraffiStar S 330.

Dieses Gerät misst die Geschwindigkeit durch eine Weg- Zeit- Berechnung. Die Daten werden durch drei hintereinander in die Fahrbahn verlegte Sensoren ermittelt, welche den Druck der Fahrzeugräder registrieren. 

Für eine fehlerfreie Messung muss sich die Autobahn aber in einem ebenen und homogenen Idealzustand befinden. Dieses ist aber aufgrund der Abnutzung durch den fliessenden Verkehr, die Witterung und die Bremsvorgänge von Schwertransportern hier nicht der Fall. Im Gegenteil, kleinste Unebenheiten verfälschen den Messvorgang und lassen kein verwertbares Ergebnis entstehen. Auch werden oft die Sensoren geringfügig verschoben, was ebenfalls große Unsicherheiten bei der Geschwindigkeitsberechnung zur Folge. Oft ist hier auch, mangels fristgerechter Wartung, die Geräteeichung abgelaufen. Dann wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt. Findet sich in der Messakte kein Schulungsnachweis für die eingesetzten Beamten, kann der Verteidiger ein Beweisverwertungsverbot gelten machen.

Diese und noch sehr viele andere Fehler werden bei der Auswertung der Messunterlagen gefunden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und lässt für ein TÜV- zertifiziertes Sachverständigengutachten erstellen. Dieses weist die Fehler Ihrer Messung nach.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch mobil : 01792346907 möglich.


Foto(s): andreas junge

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