Geblitzt in Essen, Südviertel, Ecke Bismarck- und Friedrichstraße- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle der Stadt Essen wirft Ihnen vor, Sie hätten hier einen Rotlichtverstoß begangen oder die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften überschritten?

Dann kann der dem Anhörungsbogen folgende Bußgeldbescheid teuer werden.

Denn schon ab 21 km/h zuviel ist ein Bußgeld von 115 € und ein Punkt vorgeschrieben, bei 26 km/h sind es 180 €, ein Punkt und ein Monat Fahrverbot.

Das "simple" Überfahren einer Ampel bei Rot kostet 90 € und einen Punkt. Ist diese aber schon länger als eine Sekunde auf Rot geschaltet, sind es 200 €, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.

Fahranfänger müssen mit einer Verlängerung der Probezeit und der kostenpflichtigen Teilnahme an Aufbauseminaren rechnen. Bei Wiederholungstätern wird zudem pauschal ein strafschärfender Vorsatz angenommen.

Allerdings muss es soweit nicht kommen. Geblitzt wird hier mit einem Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed. Dessen Schwachpunkte sind die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Bei der Bestimmung der Rotphasen gibt es unter anderem folgende klassische Fehlerkonstellation.

Regelmäßig werden die Ampeleinstellungen verändert, ohne dass dies zugleich in die Software des Blitzers eingegeben wird. Hierdurch entstehen Zeitfenster von mehreren Sekunden, in denen die Messeinstellung nicht mit der Ampelphase übereinstimmt. Kann dies nachgewiesen werden, wird die Messung verworfen und der Betroffene freigesprochen, zumindest wird ein qualifizierter Rotlichtverstoß verneint.

Auch die Messung der Geschwindigkeit ist nicht fehlerfrei. Diese erfolgt mittels ausgesandter Laserstrahlen, die von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert werden.

Doch die auf der Länge der Messstrecke auftretende Strahlenaufweitung führt zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale. Dieses ist bei mindestens jeder zweiten Messung die Ursache für eine unzutreffende Geschwindigkeitsangabe. Auch bei Ihrer Messung kann dieser Serienfehler aufgetreten sein.

Das Auslösen der Kamera erfolgt nach dem eigentlichen Messvorgang. Durch diese zeitliche Verzögerung kann es insbesondere bei einem hohen Verkehrsaufkommen zu Zuordnungsschwierigkeiten kommen. Insbesondere bei Kolonnenfahrten ist der Bußgeldstelle oft kein sicherer Nachweis möglich, dass die angegebene Messung auch das abgebildete Fahrzeug betrifft.

Oft ist die Eichung des Gerätes nicht ordnungsgemäß dokumentiert oder gar abgelaufen. Dann wird die gesamte Messreihe verworfen und der Betroffene freigesprochen.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein unabhängiges Sachverständigengutachten erstellen. Dieses listet die gefundenen Fehler und deren Auswirkungen auf die Messung auf. 

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Die Kanzlei hat Niederlassungen in Berlin und Kiel sowie Cottbus. Die örtliche Entfernung ist aber kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.



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