Geblitzt in Querfurt, Döcklitzer Tor, Ampelkreuzung- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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In einem Anhörungsbogen der wird Ihnen vorgeworfen, Sie hätten hier das Rotlicht der Lichtsignalanlage missachtet.

Dann kann der drohende Bußgeldbescheid teuer werden. Das "simple" Überfahren einer Ampel bei Rot kostet  90 € und einen Punkt. Ist diese aber schon länger als eine Sekunde auf Rot geschaltet, sind es 200 €, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Sollen Sie andere gefährdet haben, sind es 320 €, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.

Doch soweit muss es nicht kommen. Ein spezialisierter  Verteidiger kann Ihnen hier die drohenden Strafen ersparen.

Gemessen wird mit dem System Traffipax Traffiphot III.

Bei diesem sind drei piezoelektrische Drucksensoren in Abständen von einem Meter in die Fahrbahn eingelassen. Werden diese von einem Fahrzeug überfahren, obwohl die Ampel auf Rot stand, wird die Messung ausgelöst. 

Allerdings muss sich die Fahrbahn für eine exakte Messung in einem homogenen, ebenen und unbeschädigten Zustand befinden. Dieses ist schon durch den starken Verkehr, die Witterung und Bremsvorgänge kurze Zeit nach der letzten Wartung nicht mehr in dem geforderten Idealzustand gewährleistet.

Auch treten geringe Kabelverschiebungen und Beschädigungen auf. Jedoch kann schon die Abweichung um einen Millimeter darüber entscheiden, ob überhaupt ein Verstoß vorliegt und ob dieser qualifiziert war.

Die Messanlage wird getrennt von der Ampel gewartet und geschaltet. Ändern sich die Ampelphasen kommt es zu Zeitverschiebungen bei der Messung, die ebenfalls zu einer verfrühten Anzeige eines Verstoßes führen können.

Dies ist nur eine kleine Auswahl der Fehler, die bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden können.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. Er beauftragt ein anerkanntes  Ingenieurbüro, welches von staatlichen Aufträgen unabhängig ist. So ist gewährleistet, dass nur Ihre Interessen vertreten werden.  

Der Sachverständige wertet Ihre Messprotokolle und Rohmessdaten aus. In dem Gutachten werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet.

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung dem zuständigen Gericht nachgewiesen wird. 

Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. Die Örtlichkeit in einem anderen Bundesland ist kein Hinderungsgrund.

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in  ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist  Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. 

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung.




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