Geblitzt in Fürth, A 73, Ri. Suhl, Abschnitt 740, km 0,4- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot vermeiden!

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In einem Anhörungsbogen der Bußgeldstelle Straubing wird Ihnen vorgeworfen, Sie hätten die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 80 km/h überschritten?

Dann kann der zeitnah folgende  Bußgeldbescheid teuer werden.

Nach dem neuen Bußgeldkatalog drohen jetzt schon bei mehr als 20 km/h zuviel ein Punkt und ein Bußgeld von 100,00 €. Ab 26 km/h sind ein Punkt, ein Monat Fahrverbot und ein Bußgeld von 150,00 € vorgesehen. Wiederholungstäter müssen damit rechnen, dass pauschal ein strafschärfender Vorsatz angenommen wird und Fahranfängern droht die Verlängerung der Probezeit und die zwangsweise Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Allerdings lohnt sich ein Einspruch durch einen erfahrenen Verteidiger. Denn gemessen wird hier mit einem Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed. Dessen Schwächen sind die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Es werden Laserimpulse auf einer Messlänge von bis zu 75 Metern ausgesandt. Hierdurch kommt es naturgemäß zu einer Strahlenaufweitung. Diese verursacht Fehler bei der Datenauswertung und führt damit bei mindestens jedem zweiten Messvorgang zu unzutreffenden Geschwindigkeitsangaben.

Der Messvorgang und das Auslösen der Kamera erfolgen zeitlich versetzt. Hierdurch kommt es insbesondere bei einem hohen Verkehrsaufkommen, zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Dann ist kein gesicherter Nachweis möglich, dass tatsächlich die angegebene Geschwindigkeit bei dem abgebildeten Fahrzeug gemessen wurde.

Häufig ist der Scanwinkel falsch eingestellt. Dieser regelt die Justierung auf die vorhandene Fahrbahnneigung. Schon die Abweichung um ein Grad führt aber zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben. Ist dieser Fehler festgestellt, wird daher die Messung verworfen.

Gleiches gilt, wenn in der Akte ein dokumentierter Nachweis fehlt, dass die Messbeamten an diesem Gerätetyp geschult wurden.

Bei über der Hälfte aller Messungen werden die relevanten Daten außerhalb des zulässigen Messbereichs gewonnen. Dies stellt einen schweren Verstoß gegen die Gerätezulassung dar und kann zu einem Beweiserhebungsverbot führen.

Ist die Eichung des Gerätes abgelaufen oder nicht ordnungsgemäß zertifiziert, wird die gesamte Messung verworfen und der Betroffene freigesprochen.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Dieses listet die gefundenen Fehler und deren Auswirkungen auf die Messung auf. 

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.




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