Geblitzt in Gensingen, Gem. Gensingen, A 61, km 330,0, FR Norden- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Zentrale Bußgeldstelle in Speyer wirft Ihnen vor, Sie hätten die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 80 km/h überschritten?

Dann lohnt es sich nach Erhalt des Anhörungsbogens einen erfahrenen Verteidiger zu beauftragen. Denn die Erfolgsaussichten für den Einspruch sind hier sehr gut und die Folgen eines Bußgeldbescheides können teuer werden.

Nach dem neuen Bußgeldkatalog drohen jetzt schon bei mehr als 120 km/h  ein Punkt und ein Bußgeld von 100,00 €. Ab 126 km/h sind ein Punkt, ein Monat Fahrverbot und ein Bußgeld von 150,00 € vorgesehen. Wiederholungstäter müssen damit rechnen, dass pauschal ein strafschärfender Vorsatz angenommen wird und Fahranfängern droht die Verlängerung der Probezeit und die zwangsweise Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Doch soweit muss es nicht kommen. Geblitzt wird hier nämlich mit einem Lasermessgerät vom Typ Poliscan Speed. Dessen gerichtsbekannte Schwächen sind die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Die vom Blitzer ausgestrahlten Lasersignale weiten sich auf der Messstrecke aus, was zu einer Verzerrung der erfassten Daten führt. Als Ergebnis stimmen die behaupteten Geschwindigkeiten bei mindestens jeder zweiten Messung nicht mit den tatsächlich gefahrenen überein.

Die Messung erfolgt nicht zusammen mit dem Auslösen der Kamera. Diese zeitliche Verzögerung führt insbesondere bei einem hohen Verkehrsaufkommen zu falschen Zuordnungen.

Häufig ist der Scanwinkel nicht genau justiert, obwohl schon die Abweichung um ein Grad zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt.

Sollte in der Messakte kein zertifizierter Nachweis vorhanden sein, dass die Beamten an dem Gerät geschult wurden, ist die Messung ebenfalls zu verwerfen.

Dies gilt auch, wenn die Geräteeichung abgelaufen oder nicht ordnungsgemäß dokumentiert ist.

Schon diese kleine Auswahl zeigt, welche Möglichkeiten der Verteidigung zur Verfügung stehen.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein unabhängiges Sachverständigengutachten erstellen. 

Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


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