Geblitzt in Godenau, B 3, An der Bundesstraße, km 66,9, FR Alfeld- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle des Landkreises Hildesheim macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h zum Vorwurf? Dann stehen die Chancen sehr gut, das Verfahren mit einem Einspruch zur Einstellung zu bringen. Denn das hier aufgebaute Messgerät des Typs TraffiStar S 350 ist für seine Fehleranfälligkeit berüchtigt und die Ursache, warum die Einstellungsquote hier weit über dem Durchschnitt liegt.

Dessen Messprinzip ist einfach erklärt. Das Gerät Es wirft einen Laserteppich über eine  Messstrecke von 75 Meter aus. Die Laserstrahlen werden von passierenden Fahrzeugen zurückgeworfen. Über die Zeit, die die Laserstrahlen benötigen, um an das Gerät zurückgesendet zu werden, lässt sich schließlich die gefahrene Geschwindigkeit der Fahrzeuge berechnen.

Aber schon die überlange Messstrecke ist eine der Hauptfehlerquellen. Sie verursacht eine Auffächerung der ausgesandten Signale und damit auch eine Datenverzerrung. Diese Funktionsstörung tritt so häufig und massiv auf, dass etwa jedes zweite Messergebnis schon  allein aus diesem Grund falsch ist. Außerdem muss der Gerätesensor unbedingt exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet werden. Oft ist aber der Aufbau in diesem Punkt nicht genau genug, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen führt. Befindet sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich, kann es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung kommen. Dann ist nicht sicher, ob tatsächlich das abegebildete Auto gemessen wurde. Fehlt in der Akte ein Schulungsnachweis für die eingesetzten Beamten oder ist die Geräteeichung abgelaufen, kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes  Sachverständigengutachten erstellen. Damit werden die bei der Messung aufgetretenen Fehler nachgewiesen.

Im Einspruchsverfahren erfolgt dann ein Freispruch oder zumindest eine Verfahrenseinstellung. Ein Bußgeld, Punkte im Fahreignungsregister  in Flensburg oder ein Fahrverbot werden nicht mehr ausgesprochen.

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, dies umfasst auch die  Beauftragung des Gutachters.

Senden Sie einfach eine Mail  (junge@jhb.legal)oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an. Er betreut erfolgreich seit Jahren bundesweit Bußgeldverfahren, von den die meisten eingestellt werden.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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