Geblitzt in Güdingen, A 620, in Höhe AS Güdingen, Rtg. Saarlouis- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle des Landesverwaltungsamtes des Saarlandes wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h vor? Dann ist nicht nur ein Bußgeld, sondern schon ab 21 km/h zuviel ein Punkt und bei Voreintragungen ab 26 km/h ein Monat Fahrverbot möglich. Doch eine anwaltliche Überprüfung des Messvorgangs kann diese Strafe meist verhindern. Denn aufgestellt ist hier ein mobiles Lasermessgerät des Typs PoliScan FM1. Dieses wird  im Saarland zwar immer noch verwendet, doch die Fehlerquote ist so hoch, dass hier überdurchschnittlich viele Verfahren nach einem Einspruch eingestellt werden.

Die Arbeitsweise dieses Geräts verläuft nach folgendem Schema. Es werden Laserimpulse ausgesandt, welche die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter erfassen. In den Messbereich fahrende Autos reflektieren diese, so dass sie von dem Messsensor wieder empfangen werden. Die dadurch gewonnenen Daten ermöglichen ein Bestimmen der benötigten Fahrzeit und dann kann durch eine Weg- Zeit- Berechnung die Geschwindigkeit ermittelt werden.

Jedoch führt schon die Länge der Messstrecke zu einer Auffächerung der ausgesandten Signale und damit natürlich auch zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale. Allein dadurch werden die Messdaten so häufig und massiv verfälscht, dass etwa jedes zweite Messergebnis falsch ist. Außerdem ist häufig der Messsensor nicht exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt. Sobald sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich befinden, kommt es zu Ungenauigkeiten bei der Fahrzeugerfassung. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass auch tatsächlich das Auto auf dem Foto gemessen wurde. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder fehlt in der Akte ein Schulungsnachweis für das eingesetzte Messpersonal, kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Auswertung der Messunterlagen gefunden werden.

Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes  Sachverständigengutachten erstellen. Damit werden die bei der Messung aufgetretenen Fehler nachgewiesen.

Es erfolgt ein Freispruch oder zumindest die Einstellung des Verfahrens. Ein Bußgeld, Punkte im Fahreignungsregister  in Flensburg oder ein Fahrverbot bleiben Ihnen dann auf jeden Fall erspart. 

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, auch für die  Beauftragung des Gutachters.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an. Er vertritt seine Mandanten bundesweit sehr erfolgreich in Bußgeldverfahren. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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