Geblitzt in Hamburg-Altona, B 431 Osdorfer Landstraße,Ecke Am Botterbarg- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot vermeiden!

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Sie haben einen Anhörungsbogen erhalten, weil Sie an dieser Messstelle entweder die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschritten oder das Rotlicht der Lichtsignalanlage missachteten?

Dann kann der zeitnah folgende Bußgeldbescheid teuer werden. War die Anlage länger als eine Sekunde auf Rot geschaltet drohen ein Bußgeld von 200 €, 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot.

Schon bei einer Überschreitung um 21 km/h gibt es neben dem Bußgeld einen Punkt und ab 26 km/h kommt ein Monat Fahrverbot hinzu.

Für Fahranfänger kann die kostenpflichtige Teilnahme an Aufbauseminaren und die Verlängerung der Probezeit angeordnet werden.

Doch soweit muss es nicht kommen. Die Schwächen des hier angewendeten Lasermessgeräts vom Typ PoliscanSpeed sind die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dieser Blitzer ermittelt die Position und Geschwindigkeit des Fahrzeugs mittels ausgesandter Laserstrahlen. Deren Reflektion ergibt die hierfür notwendigen Daten.

Allerdings führen bei mindestens der Hälfte aller Geschwindigkeitsmessungen verzerrte Rückstrahlsignale zu falschen Messergebnissen. Auch bei in Ihrem Fall kann dieser Serienfehler gegeben sein.

Sehr oft ist der Scanwinkel nicht genau eingestellt, was zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben und der Registrierung vermeintlicher qualifizierter Rotlichtverstöße führt.

Der Blitzer hat auch Zuordnungsschwierigkeiten bei unübersichtlichen Verkehrssituationen (z. Bsp. schon bei Kolonnenfahrten). Dann ist der Bußgeldbehörde kein schlüssiger Nachweis möglich, dass der behauptete Verkehrsverstoß auch tatsächlich von dem abgebildeten Fahrzeug begangen wurde.

In Hamburg erfolgt die Wartung der Blitzer nicht zusammen mit den Ampeln. Hierdurch entstehen Zeitfenster, in denen die Einstellung des Blitzers nicht mit der Ampelphase übereinstimmt.

Den gleichen Effekt haben Lampenverzögerungszeiten und Toleranzen, welche getrennt von den Ampelwartungen in das Gerät eingegeben werden.

Auch erfolgt nicht immer eine fristgerechte Erneuerung der Eichung. Ist diese aber abgelaufen, muss die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen werden.

Dies ist nur eine kleine Auswahl der Messfehler, die bei der Auswertung Ihrer Messprotokolle und Rohmessdaten gefunden werden können.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Er arbeitet hier mit einem unabhängigen Ingenieurbüro zusammen, welches weder auf die Gunst der Gerichte noch auf die Beauftragung durch Rechtsschutzversicherungen angewiesen ist - nur so ist gewährleistet, dass der Sachverständige alle nötigen Schritte einleitet und gefundene Fehler deutlich aufzeigt. 

Dessen Gutachten benennt die gefundenen Fehler und begründet deren negative Auswirkung auf die angegebenen Geschwindigkeitswerte. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der konkreten Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist Fachanwalt für Strafrecht. Er hat damit das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. Die örtliche Entfernung spielt keine Rolle.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.  Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.



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