Geblitzt in Hamburg, Hammer Landstraße, HNR 170, FR Billstedt- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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 Geblitzt wird hier mit einem mobilen Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed. Dessen Messfehler sind die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Das Messprinzip ist einfach erklärt. Auf einer Strecke von 75 Metern wird die Fahrbahn im rechten Winkel von Laserimpulsen abgetastet. Ankommende Fahrzeuge reflektieren diese und senden sie zum Gerät zurück. Hierdurch kann benötigte Fahrzeit und letzlich die Geschwindigkeit bestimmt werden.

Häufig wird aber der Messwinkel nicht genau auf die Fahrbahnneigung abgestimmt. Dann kommt es automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Die Länge der Messstrecke führt zu einer Auffächerung der ausgesandten Impulse. Der entstehende Signalpegel verursacht eine Verzerrung der Rückstrahlsignale. Die Folge ist eine fehlerhafte Datenverarbeitung. Allein aus diesem Grund werden bei ca. 50 % aller Bescheide falsche Geschwindigkeiten angegeben.

Das Auslösen der Kamera geschieht erst nach der Geschwindigkeitsberechnung.  Daher kann es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung kommen, wenn sich mehrere Fahrzeuge im Erfassungsbereich des Blitzers befinden. Es ist dann nicht sicher, ob die behauptete Geschwindigkeit tatsächlich bei dem abgebildeten Fahrzeug gemessen wurde.

Findet sich in der Akte kein zertifizierter Nachweis, dass die eingesetzten Beamten an dem Gerät geschult wurden, liegt ebenfalls keine ordnungsgemäße Messung vor.

Sollte die Geräteeichung abgelaufen sein, wird sogar die gesamte Messreihe annulliert oder ein Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Dies ist nur eine sehr kleine Auswahl der Fehler, die bei der Auswertung Ihrer Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches  Sachverständigengutachten ein. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung  nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten. 

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Er verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren, von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

 Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


Foto(s): andreas junge

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