Geblitzt in Hamburg- Koppelst./Julius- Vosseler- Straße, FR Alsterdorf- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Laut einem Anhörungsbogen der Bußgeldstelle Hamburg sollen Sie hier das Rotlicht der Lichtzeichenanlage missachtet haben, § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat ?

Dann kann der drohende Bußgeldbescheid teuer werden.

Schon bei einem einfachen Überfahren setzt die Bußgeldstelle ein Bußgeld von 90 € und einen Punkt fest. War die Rotphase schon länger als eine Sekunde gibt es ein Bußgeld von 200 €, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot.

Doch soweit muss es nicht kommen. Das hier verwendete Lasermessgerät vom Typ PoliscanSpeed ist sowohl bei der Erfassung der Geschwindigkeit als auch bei der Messung der Ampelphasen extrem fehleranfällig.

Die Messgeräte vom Typ PoliScan der Firma Vitronic werden unabhängig von den Ampeln gewartet und dadurch können Zeitfenster entstehen, in denen die Messungen nicht mit den Ampelphasen übereinstimmen. Gleiches gilt für Lampenverzögerungszeiten und Toleranzen, diese müssen separat von den Ampelwartungen bei dem Messgerät eingegeben werden. Gerade dieses Erfordernis wird nicht immer eingehalten. Gleiches gilt für die fristgerechte Erneuerung der Eichung. Auch hier wurden vor Gericht schon erhebliche Versäumnisse aufgedeckt, was zur Nichtverwertbarkeit der Messung und Freisprüchen für die Betroffenen führte.

Gleichfalls wurden in Hamburg Betroffene schon freigesprochen, weil die vor der Inbetriebnahme notwendigen Funktionstests nicht durchgeführt wurden.

Dies ist nur eine sehr kleine Auswahl der Fehler, die bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden können.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. Er beauftragt ein anerkanntes  Ingenieurbüro, welches von staatlichen Aufträgen unabhängig ist. So ist gewährleistet, dass nur Ihre Interessen vertreten werden.  

In dessen Gutachten werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet.

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. Die örtliche Entfernung zu seinem Büro spielt keine Rolle. 

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.  Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch unter 01792346907 und den üblichen Messengerdienste möglich.


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