Geblitzt in Hamburg- Ölmühlenweg / Ahrensburger Str. FR Holsterhofweg- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Bußgeldstelle der Freien Hansestadt Hamburg wirft Ihnen vor, Sie hätten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage missachtet?

Dann kann der zu erwartende Bußgeldbescheid teuer werden. Das einfache "Überfahren" kostet 90 € und einen Punkt. Meint die Bußgeldstelle eine Gefährdung zu erkennen, sind es 200 €, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.

Liegt ein qualifizierter Verstoß vor, d.h. die Ampel war bereits eine Sekunde auf Rot geschaltet, sind es 200 €, 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot. Bei einer vermeintlichen Gefährdung drohen 320 €, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.

Allerdings muss es soweit nicht kommen. Gemessen wird hier mit einem Lasermessgerät vom Typ PoliscanSpeed. Dessen Schwachpunkte sind die beste Garantier für den Erfolg Ihres Einspruchs.

In Hamburg werden die Messgeräte nicht gleichzeitig mit den Lichtsignalanlagen gewartet. Hierdurch entstehen Zeitfenster, in denen die Einstellung des Blitzers nicht mit der Ampelphase übereinstimmt.

Den gleichen Effekt haben Lampenverzögerungszeiten und Toleranzen, welche getrennt von den Ampelwartungen in das Gerät eingegeben werden.

Auch erfolgt nicht immer eine fristgerechte Erneuerung der Eichung. Ist diese aber abgelaufen, muss die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen werden.

Dies ist nur eine kleine Auswahl der möglichen Fehler, die bei der Durchsicht Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden können.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. Er beauftragt ein anerkanntes  Ingenieurbüro, welches von staatlichen Aufträgen unabhängig ist. So ist gewährleistet, dass nur Ihre Interessen vertreten werden.  

In dessen Gutachten werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet.

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. Die örtliche Entfernung zu seinem Büro spielt keine Rolle. 

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.  Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch unter 01792346907 und den üblichen Messengerdienste möglich.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema