Geblitzt in Hamburg, Tarpenbekstraße 121, FR City- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Sie sollen die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 50 km/h überschritten haben, § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV?

Wenn Sie nicht auf den Anhörungsbogen der Bußgeldstelle Hamburg reagieren, kann der drohende Bußgeldbescheid teuer werden. 

Ab 21 km/h über dem Grenzwert kommt neben dem Bußgeld ein Punkt in Betracht, ab 26 km/h sind es ein Punkt und ein Monat Fahrverbot. Dies steigert sich mit der Schwere des Verstoßes und kann für Wiederholungstäter und Fahrer in der Probezeit extra erhöht werden.

Jedoch kann Ihnen ein erfahrener Verteidiger bei dieser Messstelle das drohende Bußgeld, Punkte und Fahrverbot ersparen.

Geblitzt wurden Sie von einem Lasermessgerät des Typs PoliscanSpeed. Dieses ist eines der meistumstrittenen Blitzermodelle Deutschlands und seit seiner Einführung heftiger Kritik durch die Fachgerichte ausgesetzt. Seine Schwächen sind die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Die Geschwindigkeit wird mittels ausgesandter Laserimpulse ermittelt. Diese werden von den ankommenden Fahrzeugen zu dem Messgerät zurückgesandt und von diesem gespeichert und verarbeitet. Mittels der gewonnenen Daten kann die Fahrzeit für die eingegebene Messstrecke ermittelt und dann die Geschwindigkeit berechnet werden.

Bei über der Hälfte aller Messungen führen aber verzerrte Rückstrahlsignale zu verfälschten Messwerten und damit unrichtigen Geschwindigkeitsbestimmungen. Auch bei Ihrer Messung kann dieser Serienfehler gegeben sein.

Über 50 % aller Daten werden außerhalb des zulässigen Messbereichs erfasst. In solchen Fällen liegt ein schwerwiegender Verstoß gegen die Gerätezulassung und damit gegebenenfalls ein Beweiserhebungsverbot vor.

Sollte ein falsche Einstellung des Scanwinkels vorliegen, kommt es zu sogenannten Schrägmessungen. Deren Ergebnis sind automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Führen Beamte vor der Aufnahme des Messbetriebes nicht den   Displaytest durch, kann nicht von einer fehlerfreien Arbeitsweise des Blitzers ausgegangen werden.

Fehlt in der Messakte ein Nachweis, dass die Messbeamten an dem Gerät geschult wurden, kann schon aus diesem Grund nicht von einer ordnungsgemäßen Messung ausgegangen werden.

Ist die Geräteeichung abgelaufen, wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. In diesem werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet.

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung.

Jährlich verteidigt Rechtsanwalt Andreas Junge bundesweit in ca. 1000 Bußgeldverfahren und er hat damit die nötige Erfahrung und Wissen, um Sie optimal zu verteidigen.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.  Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch unter 01792346907 und den üblichen Messengerdienste möglich.



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