Geblitzt in Hückelhoven, A 46, km 26,050, FR HS- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Falls Ihnen hier ein Geschwindigkeitsverstoß vorgeworfen wird, haben Sie sehr gute Chancen der drohenden Strafe zu entgehen. Denn aufgestellt ist hier ein Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed. Zwar ist dieses noch als standardisiertes Messverfahren anerkannt. Doch seit seiner ersten Anwendung ist es durch seine Fehleranfälligkeit aufgefallen, die auch durch zahllose Testreihen nachgewiesen werden konnte.

Alle Messfehlerquellen zu benennen, würde den Rahmen dieses Artikels sprengen, daher seien nur einige beispielhaft benannt.

Eine ungenaue Datenverarbeitung führt dazu, dass auf mindestens der Hälfte aller Bescheide falsche Geschwindigkeitswerte angegeben werden. Häufig ist der Messwinkel nicht exakt auf die Fahrbahnneigung justiert, was automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt. Befinden sich mehrere Autos im Erfassungsbereich des Geräts kommt es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Dann ist nicht sicher beweisbar, bei welchem Fahrzeug die Geschwindigkeit gemessen wurde. Sollte die Eichung des Blitzers abgelaufen sein, wird die Messung ebenfalls verworfen. Dies gilt auch, wenn sich in der Akte kein Nachweis findet, dass die Messbeamten an diesem Gerätetyp geschult wurden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches Sachverständigengutachten ein. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung  nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten. 

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren, von denen überdurchschnittlich viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

 Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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