Geblitzt in Ilberstedt, Ilberstedt, BAB 38, km 1.000, Absch. 035, vor der Blauen Brücke, Ri. Bernburg!

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Sie sollen die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 100 km/h überschritten haben? Dann kann der drohende Bußgeldbescheid teuer werden. Aber zu Ihrem Glück ist hier ein Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed aufgestellt. Zwar ist dieses in Sachsen- Anhalt noch ein Standardmessgerät, jedoch sind nach unzähligen Verfahren die Fehler dieses Blitzers gerichtsbekannt.

So führt eine fehlerhafte Datenverarbeitung bei mindestens jedem zweiten Bescheid zu falschen Geschwindigkeitsangaben.

Befinden sich mehrere Fahrzeuge im Erfassungsbereich des Blitzers, kann es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung kommen. Dann ist nicht sicher nachweisbar, ob die Geschwindigkeit tatsächlich bei dem abgebildeten Auto gemessen wurde.

Häufig ist der Winkel des Messgeräts nicht exakt eingestellt. Dann kommt es zu sogenannten "Schrägmessungen", die immer erhöhte Geschwindigkeitsangaben zur Folge haben.

Vor der Inbetriebnahme des Blitzers müssen zahlreiche Funktionstests durchgeführt werden. Sind diese nicht vollständig und akkurat in der Akte vermerkt, darf die Messung nicht verwertet werden.

Fehlt es in der Akte an einem Nachweis, dass die Messbeamten an diesem Gerätetyp geschult wurden, wird die Messung ebenfalls verworfen.

Wenn die Geräteeichung abgelaufen ist, wird sogar die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Durchsicht Ihrer Messdaten gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und holt ein technisches Sachverständigengutachten ein. Mit dessen Hilfe werden Beweisanträge gestellt, welche die Fehlerhaftigkeit Ihrer Messung nachweisen.

Das Ergebnis ist  ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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