Geblitzt in Karlsruhe-Stupferich, BAB 8, km 262.350, Stuttgart – Karlsruhe- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle in Karlsruhe wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h vor? Nehmen Sie den Vorwurf nicht einfach hin, denn die Überprüfung des Vorgangs, kann eine Verfahrenseinstellung zur Folge haben. Dank der Fehleranfälligkeit des hier aufgebauten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed FM 1 sind die Chancen dafür überdurchschnittlich hoch.

Dieser Blitzer hat folgendes Funktionsprinzip. Ausgesandte Laserimpulse erfassen die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter. Ankommende Fahrzeuge reflektieren diese und senden die Signale zu dem Messgerät zurück. Die dadurch gewonnenen Daten ermöglichen eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber die Messstrecke ist hier für eine exakte Datenerfassung zu lang. Kommt es doch zu einer Auffächerung der ausgesandten Impulse und damit auch zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale. Natürlich verfälscht das auch die Messwerte und zwar so massiv und häufig, dass schon allein wegen dieses Fehlers etwa jedes zweite Messergebnis falsch ist. Auch treten Zuordnungsschwierigkeiten auf, sobald sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich befinden. In diesen Fällen ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass auch tatsächlich das abgebildete Auto gemessen wurde. Häufig wird auch der Messensor nicht exakt im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn justiert. Die Folge sind dann immer überhöhte Geschwindigkeitsanzeigen. Ist die Geräteeichung abgelaufen, ist die Messung zu annullieren. Sollte in der Akte ein Schulungsnachweis für das Messebeamten fehlen, liegt ebenfalls ein Verwertungsverbot vor.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge zuerst Ihre Messakte und lässt dann ein TÜV- zertifiziertes  Sachverständigengutachten erstellen. Mit diesem werden die bei der Messung aufgetretenen Fehler nachgewiesen.

Im Einspruchsverfahren erfolgt dann ein Freispruch oder zumindest eine Verfahrenseinstellung. 

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, dies umfasst  natürlich auch die  Beauftragung des Gutachters.

Senden Sie einfach eine Mail  (junge@jhb.legal)oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an. Er betreut erfolgreich seit Jahren bundesweit Bußgeldverfahren, von den die meisten eingestellt werden.

Eine sofortige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.


Foto(s): Andreas Junge

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