Geblitzt in Leipzig, Tröndinring / Gerberstraße- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Sie sollen hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 50 km/h überschritten haben?

Dann folgt dem Anhörungsbogen der Bußgeldstelle Leipzig innerhalb der nächsten 4 bis 6 Wochen der entsprechende Bußgeldbescheid. Dann droht schon bei 21 km/h zuviel ein Punkt und bei 31 km/h ein Monat Fahrverbot. Für Fahranfänger kommen auch noch andere Sanktionen in Betracht. Ab einer Überschreitung von mehr als 20 km/h kann die Probezeit auf bis zu vier Jahre verlängert und ein kostenpflichtiges Aufbauseminar angeordnet werden.

Doch bei dieser Messstelle lohnt sich die Beauftragung eines erfahrenen Verteidigers, um diese Strafe zu vermeiden.

Geblitzt wird hier mit einem Lasermessgerät des Typs PoliscanSpeed. Dessen zahlreiche Fehlerquellen sind die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Als Entfernungsbereich für die Messungen sind 10 bis 75 Meter vorgesehen. Die vom Gerät ausgesandten Laserimpulse tasten die Fahrbahn in diesem Bereich ab. Ankommende Fahrzeuge reflektieren diese, wodurch durch eine Objekterkennung ermöglicht wird. Hinsichtlich des erkannten Fahrzeugs wird im Laufe der Zufahrt auf die Messeinheit durch vielfach wiederholte Messungen und hierbei durchgeführte Weg- Zeit- Berechnungen die Geschwindigkeit ermittelt. Aus diesen Geschwindigkeitswerten wird in der Auswerteeinheit eine mittlere Geschwindigkeit für das jeweilige Fahrzeug ermittelt. Wird der zulässige Höchstwert überschritten, erfolgt ein Auslösen der Kamera.

Zahlreiche, auch von Gerichten angeordnete, Testreihen haben aber ergeben, dass eine fehlerhafte Datenverarbeitung bei etwa jeder zweiten Messung zu unzutreffenden Geschwindigkeitsangaben führt.

Ebenfalls werdenbei über 50 % Prozent der Vorgänge Werte außerhalb des zulässigen Messbereichs verarbeitet. Dieser schwere Verstoß gegen die Gerätezulassung kann zu einem Beweiserhebungsverbot führen. Dann sind die Messangaben nicht verwertbar.

Nach durchgeführten Wartungsarbeiten muss der Blitzer neu justiert werden. Sehr häufig wird dann der Scanwinkel nicht exakt eingestellt. Schon die Abweichung um ein Grad führt zu einer sogenannten "Schrägmessung". Deren Ergebnis ist automatisch eine zu hohe Geschwindigkeitsangabe.

Bei unübersichtlichen Verkehrssituationen hat dieser Gerätetyp Zuordnungsschwierigkeiten. Dann ist der Bußgeldbehörde kein sicherer Nachweis möglich, dass die angegebene Geschwindigkeit tatsächlich bei dem abgebildeten Fahrzeug gemessen wurde.

Der Hersteller verweist in seiner Bedienungsanleitung ausdrücklich darauf, dass von einer ordnungsgemäßen Messung nur dann ausgegangen werden kann, wenn zuvor eine Schulung der auswertenden Messbeamten erfolgte. Findet sich in der Akte kein entsprechendes Zertifikat, kann die Messung keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein.

Sollte die Eichung des Gerätes zum Zeitpunkt der Messung abgelaufen sein, wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Diese und noch viele andere Fehler können durch die Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. Er beauftragt ein anerkanntes  Ingenieurbüro, welches von staatlichen Aufträgen unabhängig ist. So ist gewährleistet, dass nur Ihre Interessen vertreten werden.  

Der Sachverständige wertet Ihre Messprotokolle und Rohmessdaten aus. In dem Gutachten werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet.

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung dem zuständigen Amtsgericht Leipzig nachgewiesen wird. 

Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. Die Örtlichkeit in einem anderen Bundesland ist kein Hinderungsgrund.

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in  ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist  Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. 

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung.


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