Geblitzt in Königswinter, A 3, km 028,00, in FR Oberhausen- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Sie haben einen Anhörungsbogen der Bußgeldstelle des Rhein-Sieg- Kreises erhalten? Der Vorwurf ist ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h? Dann stehen die Chancen sehr gut, die drohenden Strafen mit einem Einspruch abzuwehren. Denn aufgebaut ist hier ein Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed. Diese ist durch seine gerichtsbekannte Fehlerquelle der Grund, warum hier überdurchschnittlich viele Verfahren eingestellt werden.

Die Funktionsweise dieses Blitzers basiert auf einem einfachen Prinzip. Es werden Laserimpulse ausgestrahlt, welche die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter erfassen. Diese werden von den Fahrzeugen reflektiert und zu dem Messsensor zurückgesandt. Dies ermöglicht ein Bestimmen der für diese Strecke benötigten Fahrzeit und auf dieser Grundlage kann dann durch eine Weg- Zeit- Berechnung die Geschwindigkeit ermittelt werden.

Aber die Messlänge von mehr als 50 Meter führt zu einer Auffächerung der ausgesandten Strahlen. Der dann entstehende Signalkegel ist die Ursache für eine Verzerrung der Rückstrahlimpulse. Die damit verbundene Verfälschung der Messdaten tritt so häufig auf, dass hier allein wegen dieses Funktionsfehlers etwa jede zweite Messung eine falsche Geschwindigkeit als Ergebnis hat. Sehr häufig kommt es auch zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung, sobald sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich befinden. Dann ist nicht sicher nachweisbar, dass auch wirklich das auf dem Foto abgebildete Auto mit der angegebenen Geschwindigkeit gemessen wurde. Vorgeschrieben ist eine exakte Ausrichtung des Messsensors im rechten Winkel zur Autobahn. Jedoch erfolgt die Justierung beim Aufbau nicht immer exakt genug, was automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen führt. Der Hersteller fordert eine Schulung des Messpersonals vor dem Einsatz. Fehlt hier für ein Nachweis in der Akte, ist die Messung unverwertbar. Dies gilt auch, wenn die Geräteeichung abgelaufen ist.

Dies ist nur eine sehr kleine Auswahl der Fehler, die bei der Durchsicht der Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes  Gutachten erstellen. Mit diesem wird die Ungenauigkeit  Ihrer Messung durch entsprechende Beweisanträge nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail ( junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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