Geblitzt in Krefeld, A 57, RF NL, km 676,910, MO2V- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot vermeiden!

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Die Bußgeldstelle Wuppertal macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h zum Vorwurf? Falls Sie sich fragen, ob ein Einspruch lohnt, bei dieser Messstelle auf jeden Fall. Denn geblitzt wird mit einem Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed und dessen Unzuverlässigkeit konnte in zahlreichen Gerichtsverfahren und auch Testreihen nachgewiesen werden.

Dessen Funktionsweise ist einfach erklärt. Das Gerät sendet Laserimpulse aus, welche die Autobahn auf einer Länge von 75 Metern erfassen. Sie werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Messsensor zurückgesandt. Die dadurch gewonnenen Daten ermöglichen eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber schon die Länge der Messstrecke führt zu einer Verzerrung der zurückgestrahlten Signale und damit bei etwa jeder zweiten Messung zu einer falschen Geschwindigkeitsangabe. Außerdem ist häufig der Messsensor nicht im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn justiert. Jedoch führt schon die geringste Abweichung automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben. Dieses Messsystem hat besonders bei dichtem Verkehr und Überholvorgängen Schwierigkeiten bei der Zuordnung. So ist der Bußgeldstelle in diesen Fällen kein sicherer Nachweis möglich, dass auch tatsächlich das abgebildete Auto gemessen wurde. Fehlt in der Akte ein Schulungsnachweis für die eingesetzten Messbeamten, kann ein Verwertungsverbot geltend  gemacht werden. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig, wird sogar die gesamte Messreihe annulliert oder ein Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt. Ist der Geräteaufbau nicht vollständig dokumentiert, darf die Messung ebenfalls nicht verwertet werden.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und lässt für ein TÜV- zertifiziertes Sachverständigengutachten erstellen. Dieses weist die gemachten Fehler nach.

Als Ergebnis wird der Bußgeldbescheid aufgehoben oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch mobil : 01792346907 möglich.

Foto(s): andreas junge

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