Geblitzt in Kummerfeld, BAB 23, KM 13.500, Fr Hannover- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot vermeiden!

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Ihnen wird in einem Anhörungsbogen des Kreises Pinneberg vorgeworfen, Sie hätten die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten?

Dann kann es nicht nur teuer werden. Schon ab 21 km/h zuviel ist in der aktuellen Bußgeldtabelle (7/21) ein Punkt vorgesehen. Bei 26 km/h ist zusätzlich ein Monat Fahrverbot möglich. Natürlich steigert sich dies, je höher der Geschwindigkeitsvorwurf. Wiederholungstäter und Fahranfänger können mit zusätzlichen Nebenstrafen belegt werden.

Doch soweit muss es nicht kommen. Nach der Statistik ist fast jeder Bußgeldbescheid anfechtbar. Bei dieser Messstelle sind es nachweislich die Schwachstellen des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed, die den Erfolg Ihres Einspruchs garantieren.

Dieser Blitzer sendet ununterbrochen Laserimpulse im Infrarotbereich aus. 158 Strahlen mit einer Wiederholrate von 100/s und mit einer Ausweitung auf 45 mal 145 cm auf 75 m. Fährt in diese Strahlaufweitung ein Fahrzeug hinein, startet eine Laser- Puls- Laufzeit- Messung. Die dabei ermittelte Objektkontur ergibt sich daraus, dass das Fahrzeug die Lichtimpulse mit verschiedenen Teilen reflektiert und zurücksendet, womit sich ein dreidimensionales Bild ergibt. Dieses wird in einem kartesischen System erfasst und mit einer Regressionsgeraden versehen, aus der sich letztlich die Durchschnittsgeschwindigkeit ergibt, die auf einer Strecke zwischen 50 bis 20 m vor dem Gerät berechnet wird.

Allerdings führt die Ausweitung der Strahlenbündel zu Verzerrungen der Rückstralsignale, die bei über 50 % aller Vorgänge zu falschen Geschwindigkeitsangaben führt.

Außerdem werden bei mindestens jeder zweiten Messung die relevanten Daten außerhalb des zulässigen Messbereichs gewonnen. Dies stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Gerätezulassung dar und kann daher zu einem Beweiserhebungsverbot führen.

Sollte der Scanwinkel falsch eingestellt sein, ist der Blitzer nicht exakt auf die vorhandene Fahrbahnneigung justiert. Die hieraus folgenden "Schrägmessungen" führen automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Unübersichtliche Verkehrssituationen können Zuordnungsschwierigkeiten hervorrufen. So ist zum Beispiel bei Überholmanövern oder Kolonnenfahrten nicht auszuschliessen, dass die angegebene Geschwindigkeit gar nicht bei dem abgebildeten Fahrzeug gemessen wurde.

Der Hersteller fordert ausdrücklich eine Schulung der Messbeamten an seinem Gerät. Fehlt ein entsprechendes Fortbildungszertifikat in der Akte, kann nicht von einer ordnungsgemäß durchgeführten Messung ausgegangen werden.

Vorgeschrieben ist eine gültige Eichung des Gerätes. Sollte diese zum Zeitpunkt der Messung erloschen sein, wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. Er beauftragt ein anerkanntes  Ingenieurbüro, welches von staatlichen Aufträgen unabhängig ist. So ist gewährleistet, dass nur Ihre Interessen vertreten werden.  

In dessen Gutachten werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet.

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. Die örtliche Entfernung zu seinem Büro spielt keine Rolle.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.  Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch unter 01792346907 und den üblichen Messengerdienste möglich.



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