Geblitzt in Lohmar, auf der BAB 3, bei km 13,630, FR Frankfurt- Bußgeld und Punkte vermeiden!

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Die Bußgeldstelle des Rhein- Sieg- Kreis hat Ihnen einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid übersandt, weil Sie die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten haben sollen. Dann droht bei einer Überschreitung um 21 km/h ein Bußgeld von 70 € und ein Punkt. Ab 26 km/h sind es 80 € und ein Monat Fahrverbot. Doch soweit muss es nicht kommen. Die Beauftragung eines erfahrenen Verteidigers kann Ihnen hier das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. 

Hier sind die Fehlerquellen des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed ein sicherer Garant für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dieses Gerät ist seit seiner Einführung massiver Kritik durch die Fachgerichte ausgesetzt. Zwar wurde zwischenzeitlich die komplette Software ausgetauscht, die spezifischen Schwachpunkte sind aber geblieben.

Testreihen haben ergeben, dass bei mindestens 50 % aller Messungen die angezeigte und die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit nicht übereinstimmen. Auch in Ihrem Fall kann dieser Serienfehler gegeben sein.

Das Gerät hat Zuordnungsschwierigkeiten bei Kolonnenfahrten, Überholvorgängen, entgegenkommenden Fahrzeugen u.ä. Verkehrssituationen. Dann ist nicht eindeutig sicher, ob das angegebene Fahrzeug tatsächlich gemessen wurde.

Bedienungsfehler durch die Messbeamten sind nicht selten. So kann die ungenaue Einstellung des Scanwinkels die Messung zu Lasten des Betroffenen verzerren.

Um dieses zu vermeiden, fordert der Hersteller ausdrücklich eine Schulung der Beamten, vor deren erstem Einsatz. Fehlt ein entsprechendes Fortbildungszertifikat in der Akte, darf die Messung nicht verwertet werden.

Ist die gesetzlich geforderte Eichung des Gerätes abgelaufen, wird der Betroffene freigesprochen oder das Verfahren eingestellt.

Diese und andere Fehler können bei der Durchsicht Ihrer Messprotokolle und Rohmessdaten gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein.  In diesem werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung dem zuständigen Gericht nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in  ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist  Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. Die örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat seine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung.


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