Geblitzt in Lürschau, B 201- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Sie sollen die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h überschritten haben und sich in einem Anhörungsbogen dazu äußern?

Dann ist es sicher, dass innerhalb der nächsten drei bis Wochen ein Bußgeldbescheid folgen wird.

Dessen Strafen können empfindlich sein. Neben einem hohen Bußgeld kommt bei einer Überschreitung von mehr als 20 km/h ein Punkt und ab 26 km/h ein Monat Fahrverbot in Betracht.

Fahranfänger müssen mit einer Verlängerung der Probezeit und der zwangsweisen Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar rechnen.

Die Messungen an dieser Stelle sind aber angreifbar. Geblitzt wird nämlich mit einem Lasermessgerät des Typs PoliscanSpeed. Zahllose Testreihen haben dessen Schwachpunkte immer wieder bestätigt. Der Hersteller wechselt sogar die gesamte Software aus, weil sonst der Status als standardisiertes Messverfahren verloren gegangen wäre. Die grundlegenden Schwächen bei der Geschwindigkeitsbestimmung sind aber geblieben.

Das Gerät sendet Laserstrahlen aus, die in einem Entfernungsbereich von 10 bis 75 Metern von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Blitzer zurückgesandt werden. Durch die Reflexion kann das Gerät das  Objekt erkennen und eine objektbezogene Auswertung durchführen. Hinsichtlich des erkannten Fahrzeugs wird im Laufe der Zufahrt auf die Messeinheit durch vielfach wiederholte Messungen und hierbei durchgeführten Weg- Zeit- Berechnungen die Geschwindigkeit ermittelt. Aus diesen Geschwindigkeitswerten wird in der Auswerteeinheit eine mittlere Geschwindigkeit ermittelt. Übersteigt diese den Grenzwert, wird die Kamera ausgelöst.

Die Strahlenimpulse weiten sich innerhalb der Messstrecke zu einem Pegel. Diese Ausweitung führt aber bei der Hälfte aller Messungen zu Werten, die nicht mit der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit übereinstimmen.

Der Blitzer hat insbesondere bei einem hohen Verkehrsaufkommen Schwierigkeiten die gemessene Geschwindigkeit korrekt zuzuordnen. In solchen Fällen ist der Bußgeldstelle kein Nachweis möglich, dass tatsächlich das abgebildete Fahrzeug diese Geschwindigkeit fuhr.

Häufig ist der Scanwinkel nicht genau justiert. Allerdings führt schon die Abweichung um ein Grad zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Über 50 % aller Geschwindigkeitsangaben beruhen auf Daten, die außerhalb des zulässigen Messbereichs gewonnen wurden. Dieser Verstoß gegen die Gerätezulassung kann im Einzelfall ein Beweisverwertungsverbot zur Folge haben.

Nicht selten ist die Eichung des Blitzers abgelaufen. Wird dieses festgestellt, ist die gesamte Messreihe zu annullieren und der Betroffene freizusprechen.

Dies ist nur eine kleine Auswahl der möglichen Fehler, die bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden können.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches  Sachverständigengutachten ein.  In diesem werden die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negativen Auswirkungen auf den Messvorgang begründet. 

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung dem Amtsgericht Flensburg nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden. Die örtliche Entfernung ist hierfür kein Hinderungsgrund.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.



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