Geblitzt in Mainz, B 40, Gem. Mainz, Höhe Überleitung A 60, FR Innenstadt- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Zentrale Bußgeldstelle in Speyer wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h vor? Dann akzeptieren Sie nicht ohne Widerspruch die möglichen Strafen. Denn nach einer Anfechtung der Messung, werden hier überdurchschnittlich viele Verfahren eingestellt. Grund dafür ist fast immer die Unzuverlässigkeit des hier aufgebauten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed.

Dieses sendet Laserimpulse aus, welche die Straße auf einer Länge von 75 Meter erfassen. Diese Strahlen werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Blitzer zurückgesandt, Mit Hilfe der dabei gewonnenen Daten wird die für die Messstrecke benötigte Fahrzeit ermittelt. Auf dieser Grundlage ist eine Weg- Zeit- Berechnung möglich, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Jedoch ist die Messlänge so lang eingestellt, dass es zu einer nicht beabsichtigten Auffächerung der ausgesandten Signale kommt. Natürlich werden dadurch auch die Rückstrahlsignale verzerrt und damit auch die Messdaten verfälscht. Dies geschieht so oft und massiv, dass schon wegen dieses Fehlers etwa jede zweite Messung falsch ist. Befindet sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich, treten Probleme bei der Zuordnung auf. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass auch wirklich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Häufig ist der Messsensor nicht exakt im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn justiert, mit der Folge, dass automatisch überhöhte Geschwindigkeiten angezeigt werden. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig, wird sogar die gesamte Messreihe annulliert. Fehlt in der Akte ein zertifizierter Schulungsnachweis für das eingesetzte Messpersonal, darf die Messung ebenfalls nicht verwertet werden.

Diese und noch sehr viele andere Messfehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang ein Gutachten durch den TÜV erstellen. Dieses dient als Nachweis für aufgetretenen Messfehler.

Das Resultat ist dann ein Freispruch oder zumindest eine Verfahrenseinstellung. 

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, einschließlich die des Gutachters. Eventuelle Selbstbeteiligungen werden von Rechtsanwalt Junge nicht geltend gemacht.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per Mail  (junge@jhb.legal)oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema