Geblitzt in Mühlheim an der Ruhr, auf der A 40, RF Dortmund- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!
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Die Bußgeldstelle Mülheim an der Ruhr macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h zum Vorwurf? Beträgt die Überschreitung mehr als 20 km/h ist neben dem Bußgeld ein Punkt die Folge und ab 26 km/h ist ein Monat Fahrverbot möglich. Aber dies muss zwingend sein. Denn das hier aufgebaute Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed ist für seine Unzuverlässigkeit bekannt und diese wurde auch schon in zahlreichen Gerichtsverfahren nachgewiesen.
Das Messprinzip ist einfach. Ausgesandte Laserimpulse tasten die Autobahn auf einer Länge von 75 Metern ab. Diese werden von den Fahrzeugen reflektiert und zu dem Blitzer zurückgesandt. Die dabei gewonnenen Daten ermöglichen eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.
Jedoch führt die Länge der Messstrecke zu einer Impulsauffächerung und damit zu einer Verfälschung der Rückstrahlsignale. Schon aus diesem Grund ist etwa die Hälfte aller Geschwindigkeitsberechnungen falsch. Häufig ist auch der Messsensor nicht exakt im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn justiert. Dann führen schon kleinste Abweichungen automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen. Außerdem hat dieser Blitzertyp besonders bei dichtem Verkehr Schwierigkeiten mit der Zuordnung. Dann ist der Bußgeldstelle im Einspruchsverfahren oft kein sicherer Nachweis möglich, dass tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Findet sich in der Messakte kein zertifizierter Nachweis, dass die eingesetzten Messbeamten an diesem Gerätetyp geschult wurden, liegt ein Verwertungsverbot vor. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig, wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.
Diese Aufzählung ist bei weitem nicht abschliessend, zeigt aber die Möglichkeiten, die hier der Verteidigung zur Verfügung stehen.
Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches Sachverständigengutachten ein. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, welche die Fehlerhaftigkeit Ihrer Messung nachweisen.
Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.
Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.
Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er bundesweit ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überdurchschnittlich viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.
Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.
Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.
Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.
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