Geblitzt in Mühlheim an der Ruhr, auf der A 52, RF Essen, bei km 67,713- Bußgeld und Punkte vermeiden!

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Sie haben einen Anhörungsbogen der Bußgeldstelle Mühlheim an der Ruhr erhalten, weil Sie entweder die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten oder den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht eingehalten haben? Dann folgt meist zeitnah der entsprechende Bußgeldbescheid. Doch hier lohnt sich die Beauftragung eines erfahrenen Verteidigers um das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot zu vermeiden. Laut Statistik sind fast alle Bußgeldbescheide angreifbar. An dieser Messstelle sind es aber fast immer die Schwachstellen des verwendeten Messsystems VKS der Firma Vidit, die den Erfolg eines Einspruchs garantieren. 

Hierbei wird der Verkehrsfluss innerhalb einer festgelegten Beobachtungsstrecke von 250 mittels einer Selektionskamera beobachtet. Sie registriert als "elektronisches Auge" die Über- und Unterschreitung der vor Beginn eingegebenen Geschwindigkeits- und Abstandswerte.  Dieses erfolgt mittels eines elektronischen Rasters anhand einer Weg- Zeit- Berechnung. Registriert die Kamera einen Verdachtsfall, löst sie mittels eines Signals automatisch eine Videoaufzeichnung zur Feststellung des Verstoßes und zu Identifizierung von Fahrer und Fahrzeug aus. 

Der von der Brücke als späterem Kamerastandort einsehbare Bereich der Fahrbahn muss mindestens 250 m lang sein. Auf der hier sichtbaren Fahrbahnoberfläche werden im Brückennahbereich vier Punkte markiert. Diese heißen Passpunkte und bilden ein Viereck Weiterhin werden bei Kontrollpunkte markiert. Alle sechs Punkte werden mit einem geeichten Längenmessgerät oder einem elektrooptischen Tachymeter vermessen. Beim Einrichten der Messstelle wird ein Referenzvideo aufgezeichnet. Die Aufstellhöhe der Kamera von mindestens 3 m über der Fahrbahn wird bei Erstellung des Referenzvideos dokumentiert und darf bei späteren Tatvideoaufzeichnungen nicht unterschritten werden.

Diese zwingenden Voraussetzungen sind zum Zeitpunkt der Messung oft nicht erfüllt. Die Punktemarkierung, welche exakt sein muss, wird oft nicht regelmäßig erneuert und ist so als Grundlage der Messung wertlos.

Das notwendige Referenzvideo ist meist gar nicht gefertigt oder nicht in der Akte.

Die Kamera ist im Laufe der Zeit durch Witterungseinflüsse, Erschütterungen und Sogwirkung des laufenden Verkehrs leicht abgesunken (einige Millimeter), was zu einer anderen Kameraperspektive und damit Verzerrung der Messwerte führt. 

Ist die gesetzlich vorgeschriebene Eichung abgelaufen, so ist die gesamte Messreihe zu annullieren. 

Diese und andere Fehler können durch eine Analyse Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein.  In diesem werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung dem zuständigen Gericht nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in  ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist  Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. Die örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat seine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung.




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