Geblitzt in Münster A 43, km 91,518, RF Münster- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle Münster wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Geschwindigkeit von 80 km/h vor? Dann kann der Geschwindigkeitsverstoß außerorts teuer werden. Aber es lohnt sich die Messung mit Hilfe eines spezialisierten Verteidiger anzufechten. Denn wegen der Fehleranfälligkeit des hier aufgestellten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed sind die Erfolgsaussichten für einen Einspruch überdurchschnittlich gut.

Das Funktionsprinzip des Geräts ist einfach erklärt. Es sendet Laserstrahlen aus, welche die Fahrbahn auf einer Länge von 10- 75 Meter erfassen. Diese Signale werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Blitzer zurückgesandt. Die dabei gewonnenen Daten ermöglichen eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Jedoch führt die Überlänge der Messstrecke zu einer Auffächerung der ausgesandten Signale und damit auch zu einer nicht beabsichtigten Streuung der Rückstrahlimpulse. Natürlich werden dadurch auch die Messdaten verfälscht und zwar so häufig und massiv, dass etwa jedes zweite Messergebnis allein aus diesem Grund falsch ist. Befindet sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich kommt es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung. In diesen Fällen ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass auch wirklich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde.  Ein sicheres Indiz hierfür liegt vor, wenn noch ein anderes Auto zumindest teilweise auf dem Foto abgebildet ist. Oft ist auch der Messsensor nicht exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet, was automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen führt. Fehlt in der Akte ein Schulungsnachweis für die Messbeamten, liegt ein Verwertungsverbot vor. Sollte festgestellt werden, dass die Geräteeichung abgelaufen ist, wird sogar die gesamte Messreihe annulliert.

Dies ist nur eine kleine Auswahl der Fehler, die bei der Auswertung der Messprotokolle gefunden werden.

Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes Sachverständigengutachten erstellen, in welchem die Messfehler nachgewiesen werden.

Im Einspruchsverfahren erfolgt dann ein Freispruch oder zumindest eine Verfahrenseinstellung. Ein Bußgeld, Punkte im Fahreignungsregister  in Flensburg oder ein Fahrverbot sind dann nicht mehr möglich.

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, dies umfasst auch die  Beauftragung des Gutachters.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per Mail  (junge@jhb.legal)oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.


Foto(s): Andreas Junge

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