Geblitzt in Niederaula, auf der A 7, in Höhe km 525,990, Fulda- Kassel- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Zentrale Bußgeldstelle des Regierungspräsidiums Kassel wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h vor? Dann ist die beste Reaktion eine Überprüfung des Vorgangs durch einen auf diesem Rechtsgebiet spezialisierten Verteidiger. Denn aufgestellt ist hier ein Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed. Dieses ist in Hessen zwar immer noch eines der am meisten verwendeten Messsysteme, aber unzählige Gerichtsverfahren haben dessen Fehleranfälligkeit nachgewiesen. Auch bei dieser Messstelle liegt aus diesem Grund die Einstellungsquote nach einem erfolgten Einspruch weit über dem Durchschnitt.

Das Arbeitsprinzip des Geräts ist einfach erklärt. Laserimpulse erfassen die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter. In den Messbereich fahrende PkW reflektieren diese und senden sie zu dem Messsensor zurück. Die dadurch erlangten Daten ermöglichen eine Bestimmung der benötigten Fahrzeit und dann kann durch eine Weg- Zeit- Berechnung die Geschwindigkeit ermittelt werden.

Jedoch führt die überlange Messstrecke hier zu einer Signalauffächerung und damit auch zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale. Dadurch werden natürlich auch die Messdaten verfälscht und zwar so häufig, dass schon wegen dieses Funktionsfehlers ca. die Hälfte aller Messergebnisse falsch ist.  Außerdem muss der Sensor genau im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert werden. Aber oft ist die Ausrichtung beim Aufbau zu ungenau, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen führt. Befindet sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich, kommt es zu Schwierigkeiten bei der Objekterfassung. In diesen Fällen ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass auch tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Fehlt in der Akte der vorgeschriebene Schulungsnachweis für die eingesetzten Messbeamten oder ist die Geräteeichung abgelaufen, kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können durch die Auswertung der Messunterlagen gefunden werden.

Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes  Sachverständigengutachten erstellen. Mit dessen Hilfe werden die bei der Messung aufgetretenen Fehler nachgewiesen.

Es erfolgt ein Freispruch oder zumindest die Einstellung des Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister  in Flensburg oder ein Fahrverbot bleiben Ihnen dann auf jeden Fall erspart. 

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, inklusive der Beauftragung des Gutachters.

Er betreut Bußgeldverfahren im gesamten Bundesgebiet, von denen überdurchschnittlich viele eingestellt werden.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy,  01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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