Geblitzt in Norderstedt, Hamburg-Nord, B432 Ohechaussee- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Ihnen wird vorgeworfen, Sie hätten die hier geltende zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 50 km/h überschritten?

Dann wird neben dem Bußgeld ab einer Überschreitung um 21 km/h ein Punkt und ab 26 km/h ein Monat Fahrverbot ausgesprochen. Dies steigert sich natürlich, je höher der vorgeworfene Geschwindigkeitsverstoß.

Für Fahranfänger kann noch die kostenpflichtige Teilnahme an Aufbauseminaren und die Verlängerung der Probezeit verhängt werden.

Allerdings kann dies durch die Beauftragung eines erfahrenen Verteidigers vermieden werden. Geblitzt wird hier mit einem Lasermessgerät des Typs PoliscanSpeed. Dessen Schwächen sind die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Zahlreiche Testreihen in verschiedensten Bundesländern haben ergeben, dass bei über der Hälfte aller Messungen eine fehlerhafte Datenverarbeitung zu ungenauen Geschwindigkeitsangaben führt. Auch bei Ihrer Messung kann dieser Messfehler gegeben sein.

Das Messgerät  formiert aus dem Originaldatensatz Ihrer konkreten Messung ein Messfoto im Format .jpg. Bei dessen Umwandlung  wird automatisch eine sogenannte xml-Datei erstellt, die Informationen zu Positions- und Zeitangaben des angemessenen Fahrzeugs während des Messvorgangs beinhaltet.

Setzt man die in der xml-Datei enthaltenen Positions- und Zeitangaben des angemessenen Fahrzeugs rechnerisch ins Verhältnis und vergleicht diese dann mit dem vorgeworfenen Geschwindigkeitswert, stellt man nicht selten eine Differenz zu Gunsten des Betroffenen fest.

Das wichtigste Beweismittel, das Foto mit dem gemessenen Fahrzeug. wird nicht durch die Messsoftware selbst generiert, sondern durch die Auswertesoftware („TUFF-Viewer“). Diese ist jedoch nicht Bestandteil der Gerätezulassung und somit weder geprüft noch geeicht.

In über 50 % aller Fälle werden die relevanten Daten außerhalb des zulässigen Messbereichs gewonnen. Dies stellt einen schweren Verstoß gegen die Zulassungsgenehmigung dar und kann zu einem Beweisverwertungsverbot führen.

Bei unübersichtlichen Verkehrssituationen, etwa bei Überholvorgängen oder Kolonnenfahrten, hat dieser Blitzertyp Zuordnungsschwierigkeiten. Dann ist bei einer Überprüfung nicht schlüssig nachvollziehbar, ob das abgebildete Fahrzeug tatsächlich die behauptete Geschwindigkeit fuhr.

Nach Wartungsarbeiten ist durch Fehler des Bedienungspersonals nicht selten der Scanwinkel ungenau eingestellt. Das automatische Ergebnis sind dann überhöhte Geschwindigkeitsangaben.

Ist die Geräteeichung abgelaufen, wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Dies ist nur eine kleine Auswahl der Fehler, die bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden können.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. Er beauftragt ein anerkanntes  Ingenieurbüro, welches von staatlichen Aufträgen unabhängig ist. So ist gewährleistet, dass nur Ihre Interessen vertreten werden.  

In dessen Gutachten werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet.

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung  nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. Die örtliche Entfernung zu seinem Büro spielt keine Rolle. 

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.  Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch unter 01792346907 und den üblichen Messengerdienste möglich.


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