Geblitzt in Oberhausen, BAB 42, km 18,445, RF Ka-Li- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot vermeiden!

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Die Bußgeldstelle Oberhausen macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h zum Vorwurf? Dann lohnt es sich, den drohenden Bußgeldbescheid mit einem Einspruch anzugreifen. Denn die Erfolgsquote in diesen Verfahren ist bei dieser Messstelle überdurchschnittlich hoch und ein wesentlicher Grund hierfür sind die Schwächen und Fehlerquellen des eingesetzten Lasermessgeräts PoliScan Speed. Dieses ist seit seiner ersten Anwendung massiver Kritik durch Gerichte und Spezialisten für Verkehrsmesstechnik ausgesetzt.

Die Funktionsweise ist einfach erklärt. Der Blitzer sendet Laserimpulse aus, welche die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter erfassen. In den Messbereich kommende Fahrzeuge reflektieren diese und senden sie zu dem Gerät zurück. Hierdurch ist eine Bestimmung der benötigten Fahrzeug und somit eine Berechnung der Geschwindigkeit möglich. Ist der Grenzwert überschritten, wird die Kamera ausgelöst.

Jedoch führt schon die Länge des Messbereichs zu einer Signalauffächerung und damit einer Verzerrung der Rückstrahlsignale. Schon allein aus diesem Grund ist etwa jedes zweite Messergebnis falsch. Außerdem ist häufig der Messsensor nicht exakt im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn justiert, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt. Befinden sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich, ist häufig nicht sicher nachweisbar, ob tatsächlich das abgebildete oder eines anderen Auto gemessen wurde. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder fehlt ein Schulunngsnachweis für die eingesetzten Beamten in der Akte, darf die Messung nicht als Beweismittel verwertet werden.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Auswertung der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches Sachverständigengutachten ein. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, welche die Fehler Ihrer Messung nachweisen.

Das Ergebnis ist  ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er bundesweit ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überdurchschnittlich viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.

Foto(s): andreas junge

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