Geblitzt: in Ratingen, BAB 3, km 92,275, FR Oberhausen- Tipps vom Fachanwalt

  • 4 Minuten Lesezeit

Sie sind an dieser Stelle geblitzt worden und haben einen Anhörungsbogen der Bußgeldstelle Mettmann erhalten? Die Beauftragung eines erfahrenen Verteidigers kann Ihnen hier das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Fast jeder Bußgeldbescheid ist angreifbar. Statistisch gesehen ist fast jeder Bußgeldbescheid angreifbar. Im Rahmen einer deutschlandweiten Studie zu verschiedenen Messgerätetypen wurde festgestellt, dass bei ca. 2000 überprüften Geschwindigkeitsmessungen 5 Prozent der Messungen technisch nicht verwertbar waren, weitere 62 Prozent im Hinblick auf die Beweisführung Mängel hatten und 18 % der Bußgeldbescheide formelle Fehler aufwiesen. Sie sehen, die Ursachen für den Erfolg eines Einspruchs können vielfältig sein. Hier sind es aber die Schwächen des verwendeten Messgerätes vom Typ PoliscanSpeed, die einen erfolgreichen Verteidigungsansatz versprechen.

PoliscanSpeed ist ein Lasermessgerät, das mit der Benutzung der anderen Lasermessgeräte nichts gemein hat. Die Firma Vitronic nutzt hierfür den ortsfest aufzustellenden "LIDAR" (Light Desertion And Ranging), durch den kurze Lichtimpulse in gebündeltem Strahl ausgesandt werden. Hiermit wird der Straßenbereich von ca. 10 - 75 m abgetastet, wobei die Fahrbahn, auf der gemessen werden soll, vor Beginn der Messung eingestellt wird. Durch die Reflexion der Laserstrahlen an einem Objekt kann der LIDAR das Objekt erkennen und eine objektbezogene Auswertung durchführen. Hinsichtlich des erkannten Fahrzeugs wird im Laufe der Zufahrt auf die Messeinheit durch vielfach wiederholte Messungen und hierbei durchgeführte Weg- Zeit- Berechnungen die Geschwindigkeit berechnet. Aus diesen Geschwindigkeitswerten wird in der Auswerteeinheit eine mittlere Geschwindigkeit für das jeweilige Fahrzeug ermittelt. Für das eine exakte Messung müssen aber alle erforderlichen Parameter erfüllt sein und dieses ist selten der Fall.

Poliscan speed soll möglichst nahe am Fahrbahnrand aufgebaut werden. Im Stativbetrieb ist es wichtig, das System auf ausreichend festem Untergrund aufzustellen, damit sich während der Messungen keine negativen Veränderungen ergeben. Schon diese Voraussetzung ist nicht immer erfüllt. Der Hersteller Vitronic bietet für das verwendete Messgerät Schulungen an und beschreibt in der Bedienungsanleitung unter Punkt 3 ausdrücklich, dass die Handhabung des Systems durch unterwiesenes Messpersonal erfolgen sollte. Der Hersteller verweist auf sein Schulungsangebot, dass der Sachkunde des Messpersonals dient. Auch räumt der Hersteller in der Bedienungsanleitung unter Punkt 2 Beeinträchtigungen des Systems ein, wenn das System von nicht eingewiesenem Personal bedient wird. Nicht selten fehlt dieser Nachweis und die Messung kann dann nicht als exakt genug gewertet werden. Diese Sachkunde wird auch nicht umsonst gefordert. Von überragender Bedeutung für die Genauigkeit Ihrer Messung ist auch die richtige Einstellung des Schwenkwinkels, der anhand des Abstandes des Gerätes zum Fahrbahnrand ermittelt wird. Hierfür sind besodnere Sorgfalt und Kenntnisse der Beamten nötig. Wird hier ungenau gearbeitet, kann dies zur Unverwertbarkeit der Messung führen. Das Messfoto ist das einzige Beweismittel. Für dessen Auswertung ist die vom Hersteller mitgelieferte digitale Auswerteschablone von entscheidender Bedeutung. Diese wird nachträglich auf das Messfoto gelegt. Schon kleinste Ungenauigkeiten und Fehler können die Messung zu Ihren Ungunsten verfälschen. Das maßgebliche Beweismittel, das Tatfoto mit Auswerterahmen, wird außerdem nicht durch das Messgerät bzw. die Messsoftware selbst generiert, sondern durch die Auswertesoftware („TUFF-Viewer“). Diese Auswertesoftware ist jedoch nicht Bestandteil der Gerätezulassung und somit weder geprüft noch geeicht. Mit entsprechenden Hinweisen auf die mangelnde Überprüfbarkeit wurden schon viele Verfahren eingestellt. Testreihen haben außerdem ergeben, dass bei mindestens 50 % der Messungen die angezeigte nicht mit der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit übereinstimmt. Es ist nicht ausgeschlossen, dass dieser Serienfehler auch bei Ihrer Messung vorliegt. Es sind auch schon ganze Messreihen für ungültig und die Betroffenen freigesprochen worden, weil die gesetzlich vorgeschriebene Eichung abgelaufen war.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. Er beauftragt ein anerkanntes  Ingenieurbüro, welches von staatlichen Aufträgen unabhängig ist. So ist gewährleistet, dass nur Ihre Interessen vertreten werden.  Der Sachverständige wertet Ihre Messprotokolle und Rohmessdaten aus. In dem Gutachten werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung dem zuständigen Gericht nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. Die Örtlichkeit in einem anderen Bundesland ist kein Hinderungsgrund.

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in  ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist  Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat seine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema