Geblitzt in Schkeuditz, A 14, km 90,9, in Ri. Magdeburg- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle der Landesdirektion Sachsen wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften vor? Dann akzeptieren Sie den Tatvorwurf nicht ohne die Messung durch einen spezialisierten Verteidiger überprüfen zu lassen. Denn die Einstellungsquote ist hier im Einspruchsverfahren überdurchschnittlich gut. Der Grund dafür ist die Fehleranfälligkeit des hier aufgebauten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed.

Dessen Messprinzip ist einfach erklärt. Lasersignale erfassen die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter und ankommende Fahrzeuge reflektieren diese und senden sie zu dem Messgerät zurück. Dabei werden Daten gewonnen, die eine Bestimmung der für die Messstrecke benötigten Fahrzeit ermöglichen. Auf dieser Grundlage findet dann eine Weg- Zeit- Berechnung statt, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Jedoch führt die hier eingestellte Messlänge zu einer Signalauufächerung und damit auch zu einer Verzerrung der Rückstrahlimpulse. Natürlich verursacht dies auch eine Verfälschung der Messdaten und zwar so häufig, dass schon allein wegen dieses Funktionsfehlers etwa jedes zweite Messergebnis falsch ist. Auch ist der Messsensor nicht immer im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet. Das Ergebnis sind dann immer überhöhte Geschwindigkeitsanzeigen. Befindet sich mehr als ein Fahrzeug im Erfassungsbereich hat das Gerät Schwierigkeiten bei der Zuordnung. In diesen Fällen ist der Bußgeldstelle oft kein sicherer Nachweis möglich, welches Auto tatsächlich gemessen wurde. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder fehlt ein aktueller und zertifizierter Schulungsnachweis für das eingesetzte Messpersonal in der Akte, kann der Verteidiger erfolgreich ein Verwertungsverbot geltend machen.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen geltend gemacht werden.

Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes Sachverständigengutachten erstellen, in welchem die Messfehler nachgewiesen werden.

Im Einspruchsverfahren erfolgt dann ein Freispruch oder zumindest eine Verfahrenseinstellung. Ein Bußgeld, Punkte im Fahreignungsregister  in Flensburg oder ein Fahrverbot sind dann nicht mehr möglich.

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, dies umfasst auch die  Beauftragung des Gutachters.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per Mail  (junge@jhb.legal)oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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