Geblitzt in Schönbek, A7, km 85.375, Rtg. Flensburg- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Ihnen wird vorgeworfen, Sie hätten hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten?

Zunächst erhalten Sie einen Anhörungsbogen, dem in vier bis sechs Wochen der Bußgeldbescheid folgt.

Soll die Überschreitung mehr als 20 km/h betragen haben, ist nicht nur ein Bußgeld als Strafe möglich. Dann gibt es schon einen Punkt und ab 26 km/h droht ein Monat Fahrverbot. Fahranfänger müssen mit einem Aufbauseminar und der Verlängerung der Probezeit rechnen.

Jedoch kann Ihnen bei dieser Messstelle ein erfahrener Verteidiger das drohende Bußgeld, Punkte und Fahrverbot ersparen.

Gemessen wird hier mit einem Lasermessgerät vom Typ PoliscanSpeed. Dieser seit seiner Einführung stark kritisierte Blitzer ist mit all seinen Schwachpunkten die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Die Geschwindigkeitsbestimmung kommt wie folgt zu Stande.

Der Erfassungsbereich des Blitzers liegt zwischen 10 und 75 m vor dem Gerät. Es werden Laserimpulse  ausgesandt, 158 Strahlen mit einer Wiederholrate von 100/s und mit einer Ausweitung auf 45 mal 140 cm auf 75 m. Fährt in diese Strahlenaufweitung ein Fahrzeug hinein, startet eine Laser- Puls- Laufzeitmessung. Die Reflektion durch verschiedene Karosserieteile führt zu einer Bestimmung der Objektkontur. Gleichfalls wird dadurch die Fahrzeit für die eingegebene Messstrecke bestimmt und hieraus die Geschwindigkeit berechnet. Die Kamera wird ausgelöst, sobald der Grenzwert überschritten ist.

Die Strahlenaufweitung führt aber bei mindestens 50 % aller Messungen zu verzerrten Rückstrahlsignalen, welche das Messergebnis verfälschen. Auch in Ihrem Fall kann deswegen eine falsche Geschwindigkeitsangabe vorliegen.

Die Einstellung des Scanwinkels muss genau auf die Fahrbahnneigung abgestimmt sein. Jedoch passieren bei der Justierung die meisten Fehler. Jedoch hat schon die Abweichung um ein Grad automatisch eine erhöhte Geschwindigkeitsangabe zur Folge. 

Bei Kolonnenfahrten und Überholmanövern treten Zuordnungsschwierigkeiten auf. Der Bußgeldbehörde ist dann kein überzeugender Nachweis möglich, dass die Geschwindigkeit tatsächlich bei dem abgebildeten Fahrzeug gemessen wurde.

Grundvoraussetzung für eine ordnungsgemäße Messung ist eine nachgewiesene Schulung der auswertenden Beamten an dem Gerät. Fehlt ein entsprechendes Zertifikat in der Akte, wird das Verfahren eingestellt.

Bei über der Hälfte aller Messungen werden die relevanten Daten außerhalb des zulässigen Messbereichs gewonnen. Dieser schwere Verstoß gegen die Gerätezulassung kann zu einem Beweisverwertungsverbot führen.

Sollte die Geräteeichung abgelaufen sein, wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Diese und noch viele andere Fehler können durch die Auswertung Ihrer Messprotokolle und Rohmessdaten gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein.

Dieses ist  die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer  Messung  nachgewiesen wird. 

Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in  ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist  Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. 

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung.




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