Geblitzt in Schöneiche bei Berlin, Kalkberger Straße, FR Berlin- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle des Landkreises Oder- Spree macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften zum Vorwurf? Dann lohnt es sich, die Messung durch einen spezialisierten Verteidiger überprüfen zu lassen. Denn überdurchschnittlich viele Verfahren werden hier nach einem Einspruch eingestellt. Der Grund dafür ist fast immer die Fehleranfälligkeit des hier aufgebauten Lasermessgeräts vom Typ Traffistar S 350.

Dessen Messprinzip beruht auf dem Ausstrahlen von Lasersignalen, welche die Straße auf einer Länge von 50 Meter erfassen. Ankommende Fahrzeuge reflektieren diese und senden sie zu dem Messgerät zurück. Die dadurch gewonnenen Daten ermöglichen ein Bestimmen der für diese Strecke benötigten Fahrzeit und damit eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber die Messstrecke ist hier so lang eingestellt, dass es zu einer Auffächerung der ausgesandten Signale und dadurch auch zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale kommt. Natürlich werden dadurch auch die Messdaten verfälscht und zwar so häufig, dass schon allein aus diesem Grund, etwa jedes zweite Messergebnis falsch ist. Oft befindet sich auch mehr als ein Fahrzeug im Erfassungsbereich des Blitzers, was zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung führt. In diesen Fällen ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass auch wirklich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Häufig ist nach Wartungen der Messsensor nicht mehr exakt im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Straße ausgerichtet. Dann sind immer überhöhte Geschwindigkeitsanzeigen die Folge. Ist die Geräteeichung abgelaufen, wird sogar die gesamte Messreihe annulliert. Fehlt in der Akte ein aktueller Schulungsnachweis für die auswertenden Beamten, ist die Messung ebenfalls unverwertbar.

Diese und noch sehr viele andere Fehler werden bei der Durchsicht der Messprotokolle gefunden.

Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang ein Gutachten durch den TÜV erstellen. Dieses dient als Nachweis für aufgetretenen Messfehler.

Das Resultat ist dann ein Freispruch oder zumindest eine Verfahrenseinstellung. 

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, einschließlich die des Gutachters. Eventuelle Selbstbeteiligungen werden von Rechtsanwalt Junge nicht geltend gemacht.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per Mail  (junge@jhb.legal)oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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