Geblitzt in Tarnow, BAB 24, km 219,500, Fahrtrichtung Hamburg- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot vermeiden!

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Die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee wirft Ihnen ein Unterschreiten des Mindestabstands vor? Bevor Sie selbst auf den Anhörungsbogen reagieren, ist es besser sich von einem spezialisierten Verteidiger beraten zu lassen. Denn die Erfolgsaussichten für einen Einspruch sind hier sehr gut. Hauptursache sind die Fehlerquellen des eingesetzten VKS- Messsystems.

Dessen Funktionsweise ist einfach beschrieben. Der Verkehrsfluss wird auf einer Länge von 250 m mittels einer Selektionskamera beobachtet. Diese registriert die Über- bzw. Unterschreitung der zuvor eingegebenen Grenzwerte für Geschwindigkeiten und Fahrzeugabstände. Wird ein Verstoß bemerkt, wird mittels eines Signals eine Videoaufnahme gestartet.

Aber die Kamera muss mindestens 3 m über der Fahrbahn montiert und eingerichtet werden. Die feinen Vibrationen auf der Brücke führen aber zu einem leichten Verrutschen und damit einem Auseinanderfallen zwischen dem eingerichteten und tatsächlichen Zustand. In diesen Fällen kann die Genauigkeit und sogar Verwertbarkeit der Messung angefochten werden. Häufig sind auch die notwendigen Probeaufnahme vor der eigentlichen Inbetriebnahme nicht ausreichend dokumentiert, was ebenfalls zu einem Verwertungsverbot führt. Dies gilt auch, wenn die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig ist. Auch ist oft wegen der Aufnahmequalität nicht auszuschliessen, dass ein Abbremsen des vorderen Fahrzeugs vorlag. Dieser ist einer der häufigsten Gründe für eine Verfahrenseinstellung.

Schon diese kleine Aufzählung zeigt, welche Möglichkeiten hier der Verteidigung zur Verfügung stehen.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und lässt für ein TÜV- zertifiziertes Sachverständigengutachten erstellen. Dieses weist die Fehler Ihrer Messung nach.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch mobil : 01792346907 möglich.

 


Foto(s): andreas junge

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