Geblitzt in Vogelsdorf, Frankfurter Chaussee, Höhe Nr. 77, FR BAB 10- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

  • 2 Minuten Lesezeit

Ihnen wird durch die Bußgeldstelle des Landkreises Märkisch- Oderland ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften vorgeworfen? Dann akzeptieren Sie nicht vorschnell die drohenden Strafen, denn ein Einspruch lohnt sich fast immer. Das hier aufgestellte Lasermessgerät des Typs TraffiStar S350 ist derart fehleranfällig, dass deswegen überdurchschnittlich viele Verfahren eingestellt werden.

Die Funktionsweise dieses Messgeräts ist einfach erklärt. Die vom Messsensor ausgestrahlten Lichtimpulse erfassen die Straße auf einer Länge von 75 Meter. Diese werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Blitzer zurückgesandt. Die dadurch gewonnenen Daten sind dann die Grundlage für eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist. Ist der eingegebene Grenzwert überschritten, erfolgt ein Auslösen der Kamera.

Aber dieses Gerät ist eigentlich nur für eine Länge von 50 Meter ausgelegt. Durch die Ausweitung des Messbereichs kommt es hier zu einer Auffächerung der ausgesandten Signale und damit auch zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale. Die damit einhergehende Verfälschung der Messdaten tritt so häufig und massiv auf, dass schon wegen dieses Funktionsfehlers etwa jede zweite Messung falsch ist. Außerdem sind fast immer mehrere Fahrzeuge vom Blitzer zeitgleich erfasst. Dann können Probleme bei der Zuordnung auftreten, mit der Folge, dass dann der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich ist, dass auch tatsächlich das Auto auf dem Foto gemessen wurde. Der Messsensor muss für eine exakte Messung genau im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert werden. Oft erfolgt  aber der Geräteaufbau diesbezüglich nicht sorgfältig genug. In diesen Fällen kommt es bei den geringsten Abweichungen automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitswerte. Fehlt in der Akte der vorgeschriebene Schulungsnachweis für das eingesetzte Messpersonal oder ist die Geräteeichung abgelaufen, kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes  Gutachten erstellen. Mit diesem wird die Ungenauigkeit  Ihrer Messung durch entsprechende Beweisanträge nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg oder ein Fahrverbot sind damit ausgeschlossen.

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail ( junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema