Geblitzt in Wiesbaden, B 455, Fort Biehler, Rtg. Mainz-Kastel- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

  • 2 Minuten Lesezeit

Sie haben einen Anhörungsbogen der Bußgeldstelle Wiesbaden erhalten? Ihnen wird ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften vorgeworfen? Akzeptieren Sie dies nicht vorschnell, denn es lohnt sich hiergegen vorzugehen. Das an dieser Stelle aufgebaute Lasermessgerät des Typs PoliScan Spees ist für seine Unzuverlässigkeit berüchtigt und damit der beste Garant für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Das Messprinzip ist einfach erklärt. Von dem Gerät werden mit einer Frequenz von 100 Hz durch einen rotierenden LIDAR - Messkopf 158 für das menschliche Auge unsichtbare Lichtimpulse in einem gebündelten Stahl ausgesandt. Während der Messung tastet jeder einzelne Strahl in einer Entfernung von 10 bis 75 Metern den Fahrbahnbereich ab. Bei der Erfassung der zu messenden Fahrzeuge werden die ausgesendeten Lichtimpulse durch Teile der Karosserie reflektiert und wieder vom Messgerät empfangen. Die Vielzahl der reflektierten Impulse und den dazugehörigen Abtastwinkeln ermöglicht der Auswerteeinheit eine dreidimensionale Darstellung der erfassten Fahrzeuge. Mittels der erfassten Werten wird eine Weg- Zeit- Berechnung durchgeführt, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber gerade die Länge der Messstrecke verursacht eine Verzerrung der Rückstrahlsignale, was bei etwa jeder zweiten Messung zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt. Beim Aufbau wird der Messsensor nicht immer exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert, obwohl schon die geringste Abweichung zu überhöhten Geschwindigkeitswerten führt. Passieren mehrere Fahrzeuge den Messbereich, entstehen Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Ist die Geräteeichung erloschen oder aus anderen Gründen ungültig, darf die Messung nicht verwertet werden. Auch wenn in der Akte ein Schulungsnachweis für die eingesetzten Messbeamten fehlt, liegt ein Verwertungsverbot vor. 

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches Sachverständigengutachten ein. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, welche die Fehler Ihrer Messung nachweisen.

Das Ergebnis ist  ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er bundesweit ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überdurchschnittlich viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. 

                                       

Foto(s): andreas junge

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema