Geblitzt in Zöbingen, L 1060, OE, aus FR Wöhrsberg- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle Ostalbkreis wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h vor? Akzeptieren Sie den Vorwurf nicht zu schnell, denn die Erfolgsaussichten für einen Einspruch sind hier überdurchschnittlich gut. Grund dafür ist die Unzuverlässigkeit des aufgebauten Lasermessgeräts vom Typ Traffistar S 350.

Dessen Arbeitsweise ist zwar relativ simpel aber auch fehlerträchtig. Dieser Blitzertyp überdeckt eine Messstrecke von 75 Meter mit einem Laserteppich. Diese Signale werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Gerät zurückgesandt. Die dadurch gewonnenen Daten ermöglichen eine Bestimmung der für die Strecke benötigten Fahrzeit und auf dieser Grundlage wird dann die Geschwindigkeit berechnet.

Aber durch die überlange Messstrecke kommt es zu einer massiven Verzerrung der zurückgestrahlten Impulse und damit auch zu einer Verfälschung der Messwerte. Dies droht so häufig auf, dass etwa jedes zweite Messergebnis schon wegen dieses Serienfehlers falsch ist. Befindet sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich, treten Schwierigkeiten bei der Zuordnung auf. Der Bußgeldstelle ist dann kein sicherer Nachweis möglich, dass auch tatsächlich das abgebildete Kfz von dem Blitzer gemessen wurde. Häufig ist der Messsensor nicht im exakten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet, was immer eine überhöhte Geschwindigkeitsanzeige zur Folge hat. Fehlt in der Akte ein Schulungsnachweis für das eingesetzte Messpersonal oder ist die Geräteeichung abgelaufen, kann das Messergebnis ebenfalls keine Grundlage für eine Verurteilung sein.

Dies ist nur eine sehr kleine Aufzählung der Fehler, die bei der Auswertung der Messunterlagen gefunden werden.

Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes  Sachverständigengutachten erstellen. Damit werden die bei der Messung aufgetretenen Fehler nachgewiesen.

Im Einspruchsverfahren erfolgt dann ein Freispruch oder zumindest eine Verfahrenseinstellung. Ein Bußgeld, Punkte im Fahreignungsregister  in Flensburg oder ein Fahrverbot sind dann nicht mehr möglich.

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, dies umfasst auch die  Beauftragung des Gutachters.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per Mail  (junge@jhb.legal)oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.


Foto(s): Andreas Junge

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