Geblitzt in 47059 Duisburg, L 60 / FR SO, Höhe Abf. A40/Venlo- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Sie sollen hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten haben
§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.3.4 BKatie?

Bevor dem Anhörungsbogen ein Bußgeldbescheid folgt, lohnt sich die Beauftragung eines erfahrenen Verteidigers.

Das hier verwendete Lasermessgerät vom Typ PoliscanSpeed ist mit seinen zahlreichen Schwächen ein sicherer Garant für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Zwar hat der Hersteller aufgrund der massiven Kritik die komplette Software des Gerätes ausgetauscht. Die Probleme bei der Messwertbildung sind trotzdem geblieben.

Bei jedem zweiten Messvorgang führt eine fehlerhafte Datenverarbeitung zu Geschwindigkeitsangaben, die nichts mit der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit zu tun haben. Dieser Serienfehler kann auch bei Ihrer Messung gegeben sein.

Schon beim Geräteaufbau kann der Grundstein für Ungenauigkeiten gelegt werden. Die richtige Einstellung des Scanwinkels gelingt den eingesetzten Beamten sehr oft nicht mit der notwendigen Exaktheit. Jedoch hat schon die geringe Abweichung um einen Grad überhöhte Messwerte zur Folge.

Zuordnungsschwierigkeiten treten unter anderem bei Kolonnenfahrten und Überholmanövern auf. Dann ist nicht mehr nachvollziehbar, ob tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde.

Findet sich in der Akte kein Hinweis, dass die Beamten an dem Gerät geschult wurden, wird das Verfahren eingestellt.

Sollte die Geräteeichung abgelaufen sein, folgt ein Freispruch.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Analyse Ihrer Rohmessdaten Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. 

Er beauftragt ein anerkanntes  Ingenieurbüro, welches von staatlichen Aufträgen unabhängig ist. So ist gewährleistet, dass nur Ihre Interessen vertreten werden.  Der Sachverständige wertet Ihre Messprotokolle und Rohmessdaten aus. 

In dem Gutachten werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet.

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. Die Örtlichkeit in einem anderen Bundesland ist kein Hinderungsgrund.

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in  ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist  Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat seine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. 

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch unter 01792346907 und die üblichen Messengerdienste möglich.


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