Geblitzt: Ingelheim, Gem. Ingelheim, A 60, Höhe km 38,5, FR Mainz- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Zentrale Bußgeldstelle in Speyer macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften zum Vorwurf? Dann sind die Chancen sehr gut, dem drohenden Bußgeld, Punkt oder Fahrverbot durch das Einlegen eines Einspruchs zu entgehen. Denn nach der Anfechtung der Messung werden hier überdurchschnittlich viele Verfahren eingestellt. Ursache ist meist die Fehleranfälligkeit des hier aufgestellten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed.

Dieses sendet Laserimpulse aus, welche die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter erfassen. Sie werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Blitzer zurückgesandt. Die dabei gewonnenen Messdaten ermöglichen ein Bestimmen der für die 75 Meter benötigten Fahrzeit. Danach wird eine Weg- Zeit- Berechung durchgeführt, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Allerdings ist die angelegte Messstrecke so lang, dass es zu einer Auffächerung der ausgesandten Signale und damit auch zu einer Verzerrung der Rückstrahlimpulse kommt. Diese Störung ist so stark und tritt so häufig auf, dass schon wegen dieses einen Funktionsfehlers etwa jedes zweite Messergebnis falsch ist. Auch treten Zuordnungsschwierigkeiten auf, sobald sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich befinden. Der Bußgeldstelle ist dann kein sicherer Nachweis möglich, dass auch tatsächlich das Fahrzeug auf dem Foto gemessen wurde. Beim Aufbau muss der Messsensor genau im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert werden. Oft geschieht die Justierung aber nicht genau genug und dann führen schon kleinste Abweichungen automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen. Vorgeschrieben ist eine Schulung des Messpersonals an diesem Gerätetyp. Fehlt hierfür ein Nachweis in der Akte, darf das Messergebnis nicht verwertet werden. Ist zum Zeitpunkt der Messung die Geräteeichung abgelaufen, wird sogar die gesamte Messreihe annulliert.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes  Gutachten erstellen. Mit diesem wird die Ungenauigkeit  Ihrer Messung durch entsprechende Beweisanträge nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail ( junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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